Alleinarbeit im Betrieb: Sicherungspflichten & Totmannschalter
Wenn ein Mitarbeiter ausser Sicht- und Rufweite anderer Personen arbeitet, spricht man von Alleinarbeit. Das ist in Schweizer KMU häufiger der Fall als gedacht: Der Haustechniker am Wochenende, die Reinigungskraft am späten Abend oder der Mitarbeiter im vollautomatisierten Hochregallager. Passiert hier ein Unfall, kann oft stundenlang keine Hilfe geholt werden.
Wann gilt Arbeit als "Alleinarbeit"?
Wenn ein Mitarbeiter ausser Sicht- und Rufweite anderer Personen arbeitet, spricht man von Alleinarbeit. Das ist in Schweizer KMU häufiger der Fall als gedacht: Der Haustechniker am Wochenende, die Reinigungskraft am späten Abend oder der Mitarbeiter im vollautomatisierten Hochregallager. Passiert hier ein Unfall, kann oft stundenlang keine Hilfe geholt werden.
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Rechtssicher absichern →Die Überwachungspflicht nach EKAS-Richtlinien
Laut EKAS ist Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten grundsätzlich verboten, es sei denn, es wird eine wirksame Überwachung eingerichtet. Moderne Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) oder sogenannte "Totmannschalter", die bei Bewegungslosigkeit oder einem Sturz automatisch einen Alarm samt GPS-Daten an eine Notrufzentrale absetzen, sind hier die technische Lösung der Wahl.