Asbest im Betrieb: Pflichten bei Schweizer Bestandsbauten

Veröffentlicht im Mai 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bis zum absoluten Verbot im Jahr 1990 wurde Asbest in der Schweiz in tausenden Baustoffen verwendet. Das Problem für KMU: In vielen älteren Lagerhallen, Werkstätten oder Bürogebäuden schlummert die Gefahr unerkannt in Fliesenklebern, Fensterkitten oder im Verputz. Solange diese Materialien intakt sind, besteht keine unmittelbare Gefahr. Doch sobald gebohrt, saniert oder umgebaut wird, werden die krebserregenden Fasern freigesetzt.

Die verdeckte Altlast in Schweizer Gewerbebauten

Bis zum absoluten Verbot im Jahr 1990 wurde Asbest in der Schweiz in tausenden Baustoffen verwendet. Das Problem für KMU: In vielen älteren Lagerhallen, Werkstätten oder Bürogebäuden schlummert die Gefahr unerkannt in Fliesenklebern, Fensterkitten oder im Verputz. Solange diese Materialien intakt sind, besteht keine unmittelbare Gefahr. Doch sobald gebohrt, saniert oder umgebaut wird, werden die krebserregenden Fasern freigesetzt.

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Ermittlungspflicht nach VVEA: Was der Gesetzgeber verlangt

In der Schweiz gilt laut der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) eine klare Regel: Wer ein Gebäude umbaut oder zurückbaut, das vor 1990 errichtet wurde, muss die betroffenen Bauteile zwingend auf Asbest untersuchen lassen. Verstösse führen zu sofortigen Baustopps durch die SUVA und massiven Haftungsrisiken für den Betriebsinhaber.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.