Fluchtwege und Kennzeichnung: Vorschriften nach VKF

Veröffentlicht im Mai 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bei einer Betriebskontrolle durch das Arbeitsinspektorat oder die Gebäudeversicherung gehört die Überprüfung der Fluchtwege zu den ersten Schritten. Die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) sind streng: Fluchtwege müssen jederzeit in voller Breite frei von Material, Kartonagen oder Paletten gehalten werden.

Fluchtwege und Notausgänge: Keine Abstellflächen!

Bei einer Betriebskontrolle durch das Arbeitsinspektorat oder die Gebäudeversicherung gehört die Überprüfung der Fluchtwege zu den ersten Schritten. Die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) sind streng: Fluchtwege müssen jederzeit in voller Breite frei von Material, Kartonagen oder Paletten gehalten werden.

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Anforderungen an Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung

Abhängig von der Grösse des Betriebs und der Anzahl der anwesenden Personen schreibt die VKF eine selbstleuchtende oder hinterleuchtete Kennzeichnung der Rettungswege vor. In vielen Produktions- und Lagerbereichen ist zudem eine Notbeleuchtung Pflicht, die bei einem Stromausfall das sichere Verlassen des Gebäudes garantiert.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.