Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Was die EKAS-Richtlinien fordern

Veröffentlicht im Mai 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wenn das Thermometer im Schweizer Sommer die 30-Grad-Marke knackt, steigen in den Betrieben nicht nur die Temperaturen, sondern auch die gesundheitlichen Risiken. Ob schwere körperliche Arbeit auf dem Bau oder konzentriertes Arbeiten im überhitzten Büro: Grosse Hitze belastet das Herz-Kreislauf-System massiv und lässt das Unfallrisiko durch Konzentrationsmängel nachweislich steigen. Doch ab wann müssen Chefs handeln, und was verlangt das Gesetz genau? Laut dem Arbeitsgesetz (ArGV 3) und den Präzisierungen im aktuellen EKAS-Mitteilungsblatt 102 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.

"Hitzefrei" in der Schweiz? Ein weit verbreiteter Irrtum

Ein gesetzliches Recht auf "Hitzefrei" gibt es in der Schweiz weder im Büro noch im Freien. Der Gesetzgeber setzt stattdessen auf das bewährte STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische und Personenbezogene Massnahmen), um die Belastung auf ein gesundheitlich unbedenkliches Mass zu senken.

Kritisch wird es laut SECO-Wegleitung im Büro ab einer Raumtemperatur von 28 °C, bei schwerer körperlicher Arbeit im Freien oft schon deutlich früher, wenn die Sonneneinstrahlung direkt auf den Körper wirkt und die Ozonwerte steigen.

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Konkrete Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip

Um Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des Teams zu sichern, sollten Schweizer KMU bei Hitzewellen folgende Massnahmen umsetzen:

Fazit: Prävention schützt vor Unfällen und Ausfällen

Hitzeschutz ist kein "Goodwill" des Arbeitgebers, sondern gelebter Gesundheitsschutz und eine klare gesetzliche Pflicht nach EKAS-Vorgaben. Wer rechtzeitig reagiert, die Arbeitszeiten flexibel anpasst und für ausreichend Abkühlung sorgt, schützt seine Belegschaft vor Hitzschlag und Dehydration — und bewahrt das Unternehmen vor teuren, unfallbedingten Arbeitsausfällen.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.