Psychische Gefährdungsbeurteilung: Umsetzung nach ArGV 3

Veröffentlicht im Juli 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Psychische Erkrankungen und Burnout machen einen immer grösseren Teil der Absenzen in Schweizer Betrieben aus — und das nicht erst seit der Pandemie. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Das Arbeitsgesetz verpflichtet sie explizit, psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz zu erfassen und Massnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsinspektorate prüfen das zunehmend — und wer keine Dokumentation vorlegen kann, gilt als nicht compliant. Das Gute: Eine wirkungsvolle psychische Gefährdungsbeurteilung muss kein aufwändiges Projekt sein. Wie sich dieses Thema in die gesamte ASA-Fachperson-Pflicht einordnet, zeigt die Gesamtübersicht zur ASA-Beizugspflicht.

Die gesetzliche Grundlage: ArGV 3 Art. 2

ArGV 3 Art. 2 verpflichtet Arbeitgeber in der Schweiz, die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen; die SECO-Wegleitung konkretisiert die zu erfassenden psychosozialen Risikofaktoren. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ebenso verbindlich wie jene für Maschinen oder Gefahrstoffe, muss dokumentiert werden und betrifft grundsätzlich alle Betriebe mit Arbeitnehmenden, abgestuft nach Grösse und Gefährdungspotenzial.

Seit der letzten Revision der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz steht der Begriff «psychisch» ausdrücklich im Gesetzestext. ArGV 3 Art. 2 verpflichtet Arbeitgeber, die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die SECO-Wegleitung dazu listet konkret auf, welche psychosozialen Risikofaktoren erfasst und beurteilt werden müssen.

In der Praxis bedeutet das: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein optionales «Wellnessprogramm», sondern genauso verbindlich wie die Gefährdungsbeurteilung für Maschinen oder Gefahrstoffe. Sie muss dokumentiert, regelmässig aktualisiert und bei Kontrollen vorgelegt werden können.

Welche Betriebe sind betroffen? Grundsätzlich alle. Die Anforderungen sind zwar abgestuft nach Betriebsgrösse und Gefährdungspotenzial — aber kein Betrieb in der Schweiz, der Arbeitnehmende beschäftigt, ist vollständig ausgenommen.

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Was sind psychosoziale Risikofaktoren?

Psychosoziale Risikofaktoren sind Arbeitsbedingungen, die die psychische Gesundheit gefährden, und lassen sich in fünf Kategorien einteilen: Arbeitsintensität und Zeitdruck, fehlende Handlungsspielräume, soziale Belastungen wie Konflikte oder mangelnde Wertschätzung, schlechte Arbeitsorganisation sowie eine gestörte Arbeit-Freizeit-Balance. In der Schweiz sind soziale Belastungen für 57 Prozent aller psychisch bedingten Krankmeldungen verantwortlich.

Psychosoziale Risiken sind Arbeitsbedingungen, die die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden. Sie lassen sich in fünf Hauptkategorien einteilen:

Wichtig zu verstehen: Nicht jede Belastung macht krank. Es geht um Dauerzustände, bei denen die Anforderungen über längere Zeit die Ressourcen der Mitarbeitenden übersteigen — und bei denen der Betrieb durch seine Arbeitsorganisation direkt dazu beiträgt.

Wie läuft eine psychische Gefährdungsbeurteilung ab?

Die SECO empfiehlt für die psychische Gefährdungsbeurteilung ein pragmatisches, dreistufiges Vorgehen: Zunächst werden Belastungen im Screening identifiziert, etwa per Mitarbeiterbefragung oder Workshop. Anschliessend folgt die Beurteilung, bei der Häufigkeit, Intensität und Betroffenheit eingeschätzt werden. Im dritten Schritt werden Massnahmen festgelegt, dokumentiert und nach einem definierten Zeitraum auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Niemand verlangt von einem KMU eine psychologische Tiefenanalyse. Die SECO empfiehlt ein pragmatisches, dreistufiges Vorgehen:

  1. Screening — Belastungen identifizieren: In einem ersten Schritt werden die vorhandenen psychischen Belastungsfaktoren systematisch erfasst. Mögliche Methoden: strukturierte Mitarbeiterbefragungen (anonym, mit validierten Kurzfragebögen wie dem «SECO Stresstest»), moderierte Gruppenworkshops, oder strukturierte Einzelgespräche. Für KMU unter 50 Mitarbeitenden reichen oft Workshops aus, in denen gemeinsam identifiziert wird, wo der Schuh drückt.
  2. Beurteilung — Risiken einschätzen: Nicht jede genannte Belastung ist ein gleichwertiges Risiko. In diesem Schritt wird bewertet: Wie häufig kommt die Belastung vor? Wie intensiv ist sie? Wie viele Mitarbeitende sind betroffen? Welche Ressourcen stehen als Ausgleich zur Verfügung? Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste der wichtigsten Handlungsfelder.
  3. Massnahmen — handeln und dokumentieren: Aus der Beurteilung folgen konkrete Massnahmen: Anpassungen in der Arbeitsorganisation, Schulung von Führungskräften, Klärung von Zuständigkeiten, Regelungen zur Erreichbarkeit. Jede Massnahme erhält einen Verantwortlichen und eine Frist — genau wie beim physischen Massnahmenplan.

Die Wirksamkeit der Massnahmen wird nach einem definierten Zeitraum überprüft und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend aktualisiert.

Praktische Methoden für KMU

Für die psychische Gefährdungsbeurteilung stehen KMU drei bewährte Methoden zur Verfügung: der kostenlose, validierte SECO Stresstest für Betriebe ab 10 Mitarbeitenden, der moderierte Workshop von 2 bis 3 Stunden mit direktem Dialog, und das strukturierte Interview mit 20 bis 30 Prozent des Teams für sensible Themen. Empfohlen wird meist die Kombination aus Stresstest und Workshop.

Die Wahl der Methode hängt von Betriebsgrösse und Ressourcen ab. Diese Instrumente haben sich in der Praxis bewährt:

In der Praxis empfehle ich für die meisten KMU den Einstieg mit dem SECO Stresstest, gefolgt von einem kurzen Workshop zur gemeinsamen Auswertung. Das dauert insgesamt einen halben Tag und liefert eine solide, dokumentierbare Grundlage.

Was bei einer Kontrolle erwartet wird

Das Arbeitsinspektorat prüft psychischen Gesundheitsschutz zunehmend systematisch und erwartet konkrete Nachweise: dass psychische Belastungen mit Datum, Methode und Ergebnis erfasst wurden, einen Massnahmenplan mit Einträgen zu psychosozialen Risiken, Belege für die Sensibilisierung von Führungskräften sowie gegebenenfalls anonymisierte Befragungsergebnisse oder Workshop-Protokolle. Wer diese Unterlagen vorlegen kann, gilt als compliant.

Das Arbeitsinspektorat prüft psychischen Gesundheitsschutz zunehmend systematisch. Was ein Kontrolleur konkret sehen will:

Wer diese Unterlagen vorlegen kann, ist auch in diesem Bereich compliant — unabhängig davon, wie gross der Betrieb ist und ob das Thema bisher neu war.

Fazit: Anfangen ist einfacher als gedacht

Psychische Gefährdungsbeurteilung klingt nach einem grossen Projekt. In der Praxis ist der Einstieg für die meisten KMU mit überschaubarem Aufwand machbar. Der SECO Stresstest ist kostenlos, branchenunabhängig und liefert in einer Stunde ein auswertbares Ergebnis. Wer die Erkenntnisse ernst nimmt, konkrete Massnahmen definiert und das Ganze dokumentiert, hat nicht nur die gesetzliche Anforderung erfüllt — er hat auch einen direkten Hebel zur Senkung von Absenzen und zur Verbesserung des Arbeitsklimas in der Hand.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.