Psychische Gefährdungsbeurteilung: Umsetzung nach ArGV 3

Veröffentlicht im Mai 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Zahlen der Krankenkassen sind alarmierend: Psychische Erkrankungen und Burnout machen einen immer grösseren Teil der Absenzen in Schweizer Betrieben aus. Das Arbeitsgesetz (ArGV 3 Art. 2) nimmt Arbeitgeber hier klar in die Pflicht: Der Schutz der Arbeitnehmenden vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz (wie Mobbing, chronischer Überlastung oder schlechter Arbeitsorganisation) ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der gesetzliche Auftrag des Gesundheitsschutzes (ArGV 3)

Die Zahlen der Krankenkassen sind alarmierend: Psychische Erkrankungen und Burnout machen einen immer grösseren Teil der Absenzen in Schweizer Betrieben aus. Das Arbeitsgesetz (ArGV 3 Art. 2) nimmt Arbeitgeber hier klar in die Pflicht: Der Schutz der Arbeitnehmenden vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz (wie Mobbing, chronischer Überlastung oder schlechter Arbeitsorganisation) ist gesetzlich vorgeschrieben.

Psychische Belastungen im Betrieb erfassen?

Ich helfe Ihnen dabei, eine pragmatische und anonyme Gefährdungsbeurteilung für psychosoziale Risiken in Ihrem KMU durchzuführen — rechtssicher nach SECO-Kriterien.

Erstgespräch vereinbaren →

Wie sieht eine pragmatische Umsetzung in KMU aus?

Niemand verlangt von Ihnen eine psychologische Tiefenanalyse. Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung erfolgt über standardisierte, anonyme Mitarbeiterbefragungen oder moderierte Workshops, bei denen Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag identifiziert und beseitigt werden. Das senkt nicht nur die Absenzenquote, sondern sichert Sie bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats ab.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.