Jedes Jahr per 1. Januar passt die SUVA die sogenannten MAK- und BAT-Werte an — die maximal zulässigen Konzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe am Arbeitsplatz sowie die biologischen Grenzwerte, die bei Mitarbeitenden gemessen werden dürfen. Für 2026 sind wieder zahlreiche Anpassungen in Kraft getreten. Die meisten Betriebe betrifft das nicht direkt — aber wer mit den betroffenen Stoffen arbeitet, sollte die eigene Gefährdungsbeurteilung jetzt gegenprüfen.
Was sich grundsätzlich ändert
Die SUVA erlässt die Grenzwerte gestützt auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV Art. 50 Abs. 3), im Einvernehmen mit der Schweizer Grenzwertkommission der Suissepro. Bei den meisten Neuerungen 2026 handelt es sich um Bereinigungen: veraltete oder international nicht mehr geführte Einträge werden gestrichen, Messmethoden und Notationen aktualisiert. Eine kleinere Zahl an Stoffen erhält jedoch neue oder deutlich strengere Grenzwerte — und genau die sind für betroffene Betriebe relevant.
Wer konkret betroffen ist
Die vollständige Liste umfasst mehrere Dutzend Stoffe und ist stark fachchemisch. Für KMU in der Ostschweiz sind vor allem folgende Branchen und Tätigkeiten relevant:
- Bauzulieferer, Giessereien, Steinbearbeitung: Für amorphes Siliciumdioxid — dazu zählen Kieselgur und Kieselrauch (z. B. als Füllstoff oder Filterhilfsmittel) — gelten neu präzise definierte MAK-Werte. Wer mit diesen Stoffen arbeitet, sollte die Staubbelastung an den betroffenen Arbeitsplätzen neu einschätzen.
- Metallbau, Stahl- und Legierungsindustrie, Schweissbetriebe: Der Grenzwert für Vanadiumverbindungen (u. a. Vanadiumpentoxid, relevant bei bestimmten Schweiss- und Schmelzprozessen) wurde deutlich abgesenkt.
- Lackierereien, Klebstoff- und PU-Schaum-Verarbeitung: Für Isocyanate gibt es neu ein biologisches Monitoring-Verfahren (Messung von Diaminen im Urin), das über die bisherige reine Luftmessung hinausgeht.
- Chemie-, Farben- und Kunststoffindustrie: Der biologische Grenzwert (BAT) für Anilin wurde abgesenkt, ebenso einige Messzeitpunkte und Bemerkungen angepasst.
- Galvanik, Batterie- und Elektronikrecycling: Bei Cadmium und seinen Verbindungen wurden Notation und Bemerkungen präzisiert — der Grenzwert selbst bleibt in Kraft, aber die Einstufung als Stoff mit Krebsrisiko ist jetzt klarer dokumentiert.
Für die meisten Dienstleistungs-, Handels- und klassischen Produktionsbetriebe ohne Umgang mit diesen Spezialstoffen ändert sich praktisch nichts. Wenn Sie unsicher sind, ob einer Ihrer eingesetzten Stoffe betroffen ist, lohnt sich ein Blick ins Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 8: Expositionsbegrenzung) oder eine kurze Rückfrage.
Betroffener Stoff im Betrieb?
Ich prüfe, ob die neuen Grenzwerte 2026 Ihre Gefährdungsbeurteilung betreffen — und passe die Dokumentation wenn nötig an. Kostenlose Erstberatung.
Jetzt anfragen →Was jetzt zu tun ist
- Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe auf die oben genannten Stoffe prüfen
- Bei Betroffenheit: bestehende Gefährdungsbeurteilung und Messprotokolle mit den neuen Werten abgleichen
- Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge (Biomonitoring): mit dem zuständigen Arbeitsarzt oder der Arbeitsärztin die neuen BAT-Werte und Messverfahren besprechen
- Die vollständige, tagesaktuelle Tabelle stellt die SUVA unter suva.ch/grenzwerte bereit
Fazit
Die jährliche Aktualisierung der MAK- und BAT-Werte ist Routine — aber eben Routine, die man nicht verpassen sollte, wenn der eigene Betrieb betroffen ist. Ein kurzer Abgleich der eingesetzten Stoffe mit der neuen Liste reicht in den meisten Fällen aus, um auf der sicheren Seite zu sein.