SUVA / Gefahrstoffe

SUVA-Grenzwerte 2026: Was sich für Schweizer Betriebe ändert

Von Pascal Kurz · August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Jedes Jahr per 1. Januar passt die SUVA die sogenannten MAK- und BAT-Werte an — die maximal zulässigen Konzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe am Arbeitsplatz sowie die biologischen Grenzwerte, die bei Mitarbeitenden gemessen werden dürfen. Für 2026 sind wieder zahlreiche Anpassungen in Kraft getreten. Die meisten Betriebe betrifft das nicht direkt — aber wer mit den betroffenen Stoffen arbeitet, sollte die eigene Gefährdungsbeurteilung jetzt gegenprüfen.

Was sich grundsätzlich ändert

Die SUVA erlässt die Grenzwerte gestützt auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV Art. 50 Abs. 3), im Einvernehmen mit der Schweizer Grenzwertkommission der Suissepro. Bei den meisten Neuerungen 2026 handelt es sich um Bereinigungen: veraltete oder international nicht mehr geführte Einträge werden gestrichen, Messmethoden und Notationen aktualisiert. Eine kleinere Zahl an Stoffen erhält jedoch neue oder deutlich strengere Grenzwerte — und genau die sind für betroffene Betriebe relevant.

Wichtigste Verschärfungen 2026 Amorphes Siliciumdioxid (Kieselgur, Kieselrauch), Vanadiumverbindungen, Anilin (biologischer Grenzwert) und ein neues Biomonitoring-Verfahren für Isocyanate. Details dazu unten.

Wer konkret betroffen ist

Die vollständige Liste umfasst mehrere Dutzend Stoffe und ist stark fachchemisch. Für KMU in der Ostschweiz sind vor allem folgende Branchen und Tätigkeiten relevant:

Für die meisten Dienstleistungs-, Handels- und klassischen Produktionsbetriebe ohne Umgang mit diesen Spezialstoffen ändert sich praktisch nichts. Wenn Sie unsicher sind, ob einer Ihrer eingesetzten Stoffe betroffen ist, lohnt sich ein Blick ins Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 8: Expositionsbegrenzung) oder eine kurze Rückfrage.

Betroffener Stoff im Betrieb?

Ich prüfe, ob die neuen Grenzwerte 2026 Ihre Gefährdungsbeurteilung betreffen — und passe die Dokumentation wenn nötig an. Kostenlose Erstberatung.

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Was jetzt zu tun ist

Fazit

Die jährliche Aktualisierung der MAK- und BAT-Werte ist Routine — aber eben Routine, die man nicht verpassen sollte, wenn der eigene Betrieb betroffen ist. Ein kurzer Abgleich der eingesetzten Stoffe mit der neuen Liste reicht in den meisten Fällen aus, um auf der sicheren Seite zu sein.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.