SUVA-Methodik · EKAS 6508 · Pflichtgrundlage

Gefährdungsbeurteilung — die technische Wahrheit über Ihre Arbeitsplätze

Systematische Risikoanalyse Ihrer Arbeitsplätze nach SUVA-Methode. Vom Sicherheitsingenieur, der Anlagen, Maschinen und Prozesse technisch versteht — nicht nur Checklisten abhakt.

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Warum die Gefährdungsbeurteilung der härteste Baustein ist

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament jedes Sicherheitssystems in der Schweiz — und gleichzeitig das, was bei SUVA-Kontrollen am häufigsten beanstandet wird. Ohne saubere Dokumentation aller Gefährdungen, Bewertung und Massnahmen ist Ihr ganzes EKAS-System wackelig.

Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Quellen:

Das Problem in der Praxis: Viele „Gefährdungsbeurteilungen" sind Excel-Friedhöfe — kopiert aus Vorlagen, ohne Bezug zu Ihren echten Arbeitsplätzen. Die werden bei einer SUVA-Kontrolle in 30 Sekunden als unbrauchbar erkannt.

Wie ich's mache — vom Anlagenverständnis zur Bewertung

Methodik nach SUVA-Standard, mit technischem Auge

01

Begehung

Vor-Ort-Analyse mit den Mitarbeitenden. Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Stoffe, Bewegungsabläufe, ergonomische Faktoren.

02

Ermittlung

Alle Gefährdungen kategorisieren: mechanisch, elektrisch, chemisch, physikalisch, biologisch, organisatorisch, psychisch.

03

Bewertung

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß. SUVA-Matrix mit 3×3 oder 5×5 Skala, je nach Komplexität.

04

Maßnahmen

STOP-Prinzip: Substitution vor Technik vor Organisation vor Persönlicher Schutzausrüstung. Mit Termin + Verantwortlichkeit.

SUVA-Methode verstehen — die 3×3 Risikomatrix

So bewerten Sie und der Auditor die gleiche Gefährdung

Eintrittswahrscheinlichkeit ↓ / Schadensausmaß → Gering Mittel Schwer
Hoch (täglich/wöchentlich) Mittel Hoch Hoch
Mittel (monatlich) Gering Mittel Hoch
Gering (jährlich/selten) Gering Gering Mittel

Bei „hoch": sofortige Maßnahmen unverzichtbar. Bei „mittel": Maßnahmen geplant innerhalb 3–12 Monaten. Bei „gering": dokumentieren und beobachten.

Was Sie konkret bekommen

Auditfähige Dokumentation, nicht Excel-Tapete

  • Vollständiges Gefährdungsregister mit allen identifizierten Risiken
  • Bewertungsmatrix nach SUVA-Standard (3×3 oder 5×5 je nach Komplexität)
  • Massnahmenkatalog mit Verantwortlichen, Terminen, Ressourcen
  • Spezial-Beurteilungen wo nötig: Lärm, Vibration, Gefahrstoffe, Ergonomie, psychische Belastung
  • Anlage-spezifische Beurteilungen für kritische Maschinen/Prozesse
  • Notfall-Szenarien-Analyse (Brand, Stromausfall, Evakuierung, Erste Hilfe)
  • Vorlage für jährliche Aktualisierung — damit Sie selbst weitermachen können
  • Auditfähige Ablage-Struktur (PDF + bearbeitbare Vorlagen)

Warum ein Sicherheitsingenieur hier besonders zählt

Bei Gefährdungsbeurteilungen ist Technik-Verständnis entscheidend

01

Maschinen-Risiken erkennen

Ich sehe Schutzeinrichtungen die fehlen, Quetsch- und Scherstellen, ungesicherte Bewegungsbereiche und Maschinen-Schnittstellen — nicht nur was im Handbuch steht.

02

Elektrik & Druck

Ich kann Schaltschränke, Druckluft-Systeme, Hydraulik einschätzen. Das machen viele Sicherheitsberater nicht — und übersehen die wichtigsten Risiken.

03

STOP-Prinzip pragmatisch

Substitution vor Technik vor Organisation vor PSA — kennen alle. WO eine technische Lösung statt PSA-Disziplin reicht, das braucht Ingenieurs-Blick.

04

Auditfähig nach allen Normen

Die Bewertung passt für SUVA-Kontrolle, ISO 45001 Audit und Arbeitsinspektorat gleichzeitig — keine drei verschiedenen Dokumente, keine doppelte Pflege.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer beim Erstgespräch wissen wollen

Wie lange dauert eine Gefährdungsbeurteilung?

Für einen typischen KMU-Betrieb mit 30–80 Mitarbeitenden: 3–6 Beratertage über 4–6 Wochen. Davon 1–2 Tage Vor-Ort-Begehung, 2–4 Tage Dokumentation, 1 Tag Bewertungs-Termin. Bei komplexer Produktion (Chemie, Maschinenbau) entsprechend mehr.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Mindestens jährlich (Review) und bei jeder wesentlichen Änderung: neue Maschinen, neue Prozesse, Umzug, neue Mitarbeitendengruppen, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen. Ich übergebe Ihnen eine Vorlage damit Sie das interne Update selbst durchführen können.

Brauche ich Spezialbeurteilungen für Lärm, Vibration, Gefahrstoffe?

Ja, sobald entsprechende Expositionen vorliegen. Lärmbeurteilung (>80 dB), Vibrationsbeurteilung, Gefahrstoffbeurteilung nach ChemRRV/SDB, Strahlenschutz, ergonomische Belastung. Diese sind Teil der Gesamt-Gefährdungsbeurteilung — keine separaten Projekte.

Was passiert bei einer SUVA-Kontrolle ohne Gefährdungsbeurteilung?

Schriftliche Beanstandung mit Frist zur Nachbesserung (typisch 3–6 Monate). Bei Unfall ohne Beurteilung: persönliche Haftung der Geschäftsleitung möglich, deutliche Erhöhung des Versicherungs-Bonus-Malus, im schweren Fall strafrechtliche Konsequenzen nach OR 41.

Kann die Gefährdungsbeurteilung von einem KOPAS selbst gemacht werden?

Teilweise. KOPAS können bei einer bestehenden Methodik die jährlichen Aktualisierungen durchführen. Die Erstellung einer rechtsfesten Erst-Beurteilung mit Spezialthemen (Lärm, Chemie, Ergonomie) verlangt typischerweise einen ASA-Spezialisten — sonst hält die Beurteilung dem Audit nicht stand.

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