Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung in der Schweiz — was sie umfasst, wie sie abläuft und wo die Stolpersteine liegen

Von Pascal Kurz · Mai 2026 · 10 Min. Lesezeit

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Begriffen, die in der Arbeitssicherheit ständig fallen — aber selten richtig verstanden werden. Viele Geschäftsführer denken dabei an eine SUVA-Checkliste, die man einmal ausfüllt und abheftet. In Wirklichkeit steckt deutlich mehr dahinter.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was eine Gefährdungsbeurteilung wirklich ist, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft, welche Methoden es gibt und wo ich in der Praxis die häufigsten Fehler sehe. Damit Sie fundiert entscheiden können, wie Sie das Thema in Ihrem Betrieb angehen wollen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung — in der Schweiz häufig Gefährdungsermittlung genannt — ist die systematische Erfassung aller Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie kombiniert drei Dinge: die Identifikation von Gefahren, die Bewertung der Risiken und die Planung konkreter Schutzmassnahmen.

Sie ist Element 5 der 10 Elemente des EKAS-Sicherheitssystems und damit die Basis für alles Weitere. Ohne Gefährdungsbeurteilung weiss ein Betrieb schlicht nicht, welche Gefahren existieren — und kann folglich keine sinnvollen Massnahmen treffen.

Gesetzliche Grundlage: Art. 3–10 VUV und Art. 3–9 ArGV3 verpflichten alle Arbeitgeber in der Schweiz, die Gefährdungen in ihren Betrieben zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen zu treffen. Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert, wie dieses Vorgehen in ein betriebliches Sicherheitssystem eingebettet wird.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Kurz gesagt: immer. Jeder Betrieb, der in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigt, muss Gefährdungen ermitteln und Massnahmen treffen. Der Unterschied liegt im Dokumentationsaufwand:

Praxis-Beispiel: Ein Bürobetrieb mit 8 Mitarbeitenden denkt oft, er falle unter «keine besonderen Gefährdungen». Aber: Sobald ein Lager mit Regalen existiert, Reinigungsmittel verwendet werden oder regelmässig Bildschirmarbeit stattfindet, können bereits besondere Gefährdungen vorliegen. Die Einschätzung ist nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheint.

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Die SUVA empfiehlt ein bewährtes 8-Schritte-Vorgehen. Hier erkläre ich jeden Schritt — und wo es in der Praxis häufig hakt.

1

Art der Ermittlung festlegen

Welche Methode passt? Für einen Kleinbetrieb reichen oft SUVA-Checklisten als Einstieg. Grössere Betriebe brauchen das Gefahrenportfolio für den Gesamtüberblick. Bei komplexen Arbeitsabläufen kommt die vertiefte Methode Suva zum Einsatz. Mehr dazu weiter unten.

2

Betrieb in Bereiche gliedern

Teilen Sie Ihren Betrieb in überschaubare Einheiten: Büro, Produktion, Lager, Werkstatt, Aussendienst. Erfassen Sie pro Bereich die Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe. Dieser Schritt wird oft übersprungen — und dann fehlt später die Systematik.

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Gefährdungen vor Ort identifizieren

Gehen Sie durch jeden Bereich und suchen Sie nach konkreten Gefahren: mechanische (Maschinen, Absturz, Stolperstellen), chemische (Gefahrstoffe, Reinigungsmittel), physikalische (Lärm, Strahlung), ergonomische (repetitive Bewegungen, Heben) und psychische (Zeitdruck, Stress). Hier liegt der häufigste Fehler: Betriebe, die ihren Alltag gut kennen, übersehen Gefahren, die durch Routine unsichtbar geworden sind.

4

Risiken bewerten

Für jede Gefährdung einschätzen: Wie wahrscheinlich ist ein Schadensereignis und wie schwer wären die Folgen? Das Gefahrenportfolio der SUVA teilt Gefährdungen in vier Quadranten — von «bekannt und beherrscht» bis «hohes Risiko, vertiefte Analyse nötig». Diese Bewertung erfordert Erfahrung: Eine Fehleinschätzung kann dazu führen, dass ein kritisches Risiko als harmlos durchgeht.

5

Massnahmen definieren

Für jede relevante Gefährdung konkrete Schutzmassnahmen festlegen — nach dem TOP-Prinzip: zuerst technische Massnahmen (z.B. Schutzvorrichtung), dann organisatorische (z.B. Arbeitsanweisung, Zugangsbeschränkung), zuletzt persönliche (z.B. Schutzausrüstung). Jede Massnahme braucht einen Verantwortlichen und eine Frist.

6

Massnahmen umsetzen

Klingt banal, ist aber der Schritt, der am häufigsten scheitert. Das beste Sicherheitskonzept nützt nichts, wenn Massnahmen zwar geplant, aber nicht umgesetzt werden. Informieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden, schulen Sie sie und dokumentieren Sie die Umsetzung.

7

Wirksamkeit überprüfen

Nach der Umsetzung kontrollieren: Wirken die Massnahmen? Werden sie eingehalten? Gibt es unbeabsichtigte neue Risiken? Dieser Schritt schliesst den Regelkreis — und wird in der Praxis fast immer vergessen.

8

Regelmässig aktualisieren

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein lebendes Dokument, kein einmaliges Projekt. Mindestens jährlich überprüfen — und sofort aktualisieren bei neuen Maschinen, neuen Arbeitsstoffen, Umzug, Reorganisation oder nach einem Arbeitsunfall.

Die drei wichtigsten Methoden im Überblick

SUVA-Checklisten

Die SUVA stellt über 180 branchenspezifische Checklisten kostenlos zur Verfügung — von «Büroarbeitsplätze» über «Schreinerei» bis «Tiefbau». Jede Checkliste enthält konkrete Ja/Nein-Fragen und Hinweise auf Schutzmassnahmen. Sie sind ein hervorragender Einstieg und für Kleinbetriebe oft ausreichend als vereinfachter Nachweis. Ihre Grenzen: Sie decken die häufigsten Gefährdungen einer Branche ab, nicht die betriebsspezifischen Besonderheiten. Und sie ersetzen keine systematische Risikobewertung.

Gefahrenportfolio

Das Gefahrenportfolio ist die Methode der SUVA für einen systematischen Gesamtüberblick. Sie erfassen alle Gefährdungen im Betrieb und ordnen sie in vier Quadranten ein — je nach Gefährdungspotenzial und ob die Regeln zu ihrer Beherrschung bekannt sind. Daraus ergibt sich, wo Sie handeln müssen und wo allenfalls eine vertiefte Analyse nötig ist. Das Gefahrenportfolio eignet sich grundsätzlich für alle Betriebe, setzt aber ein gewisses Grundwissen in Arbeitssicherheit voraus.

Methode Suva (vertiefte Risikobeurteilung)

Für Arbeitsbereiche mit hohem Gefährdungspotenzial — dort, wo das Gefahrenportfolio eine «vertiefte Analyse» anzeigt. Diese Methode erfordert ein interdisziplinäres Team von 3–5 Fachpersonen und einen Moderator. Sie ist anspruchsvoll in der Durchführung und in der Regel den Spezialisten der Arbeitssicherheit vorbehalten.

Welche Methode für Ihren Betrieb? Für die meisten KMU ist der beste Ansatz: SUVA-Checklisten als Einstieg, kombiniert mit dem Gefahrenportfolio für den Gesamtüberblick. Die vertiefte Methode Suva kommt nur bei komplexen Gefährdungen zum Einsatz. Die SUVA-Hilfsmittel können auf suva.ch kostenlos bezogen werden.

Psychische Gefährdungen — das Thema, das fast immer fehlt

Die klassische Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich auf physische Gefahren: Maschinen, Stürze, Gefahrstoffe. Das ist wichtig — aber nicht vollständig. Seit der Revision der ArGV3 gehören psychische Belastungen explizit zum Gesundheitsschutz. Und das EKAS-Jahresthema 2026/27 «Verdeckte Gefahren auf der Spur» rückt genau solche oft übersehenen Risiken in den Fokus.

Psychische Gefährdungen umfassen unter anderem:

Das Besondere an psychischen Gefährdungen: Sie lassen sich nicht mit einer Checkliste abhaken. Ihre Erfassung erfordert andere Methoden — Mitarbeiterbefragungen, strukturierte Interviews, Arbeitsplatzbeobachtungen — und eine gewisse Sensibilität im Umgang mit den Ergebnissen. Gleichzeitig wird die psychische Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen zunehmend geprüft.

Die fünf häufigsten Fehler — aus der Praxis

In meiner Beratungstätigkeit begegnen mir bestimmte Muster immer wieder. Wenn Sie Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung kritisch prüfen wollen, achten Sie auf diese Punkte:

1. Einmal erstellt, nie aktualisiert

Die Gefährdungsbeurteilung wurde irgendwann gemacht — vor drei, fünf, manchmal zehn Jahren. Seitdem hat sich der Betrieb verändert, aber das Dokument nicht. Bei einer Kontrolle fällt das sofort auf.

2. Nur die offensichtlichen Gefahren erfasst

Die Maschine ist dokumentiert, aber die ergonomische Belastung am Bildschirmarbeitsplatz nicht. Die Chemikalie im Lager steht in der Liste, aber der Stress durch chronische Unterbesetzung fehlt. Eine Gefährdungsbeurteilung muss alle Gefährdungsarten abdecken — mechanisch, chemisch, physikalisch, biologisch, ergonomisch und psychisch.

3. Gefährdungen erkannt, aber keine Massnahmen definiert

Die Checkliste zeigt zehn Defizite — aber es gibt keinen Massnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen. Die Erkennung allein reicht nicht. Ohne dokumentierte Massnahmen fehlt der Nachweis, dass Sie als Arbeitgeber gehandelt haben.

4. Betriebsblindheit

Wer täglich im selben Betrieb arbeitet, nimmt bestimmte Gefahren irgendwann nicht mehr wahr. Das fehlende Geländer an der Rampe, die provisorische Verkabelung in der Werkstatt, die zugestellten Fluchtwege im Lager — alles «schon immer so gewesen». Ein frischer Blick von aussen — sei es durch einen neuen Mitarbeitenden oder einen externen Spezialisten — sieht Dinge, die intern unsichtbar geworden sind.

5. SUVA-Checklisten als Alibi statt als Werkzeug

SUVA-Checklisten sind ein hervorragendes Hilfsmittel — wenn sie ehrlich und sorgfältig ausgefüllt werden. In der Praxis sehe ich allerdings Checklisten, bei denen jedes Kästchen mit «erfüllt» angekreuzt wurde, obwohl die Realität vor Ort anders aussieht. Eine Checkliste ist nur so gut wie die Person, die sie ausfüllt.

Wann externe Unterstützung sinnvoll ist

Nicht jeder Betrieb braucht für jede Checkliste einen externen Berater. Es gibt aber Situationen, in denen professionelle Unterstützung einen echten Unterschied macht:

Die SUVA selbst formuliert es klar: «Ziehen Sie eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Arbeitssicherheit bei, falls das nötige Grundwissen in Ihrem Betrieb nicht vorhanden ist.» Das ist kein Verkaufsargument, sondern eine offizielle Empfehlung — und sie trifft auf die Mehrheit der KMU in der Schweiz zu.

Fragen zur Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb?

Ob Sie eine bestehende Beurteilung überprüfen oder neu erstellen wollen — ich berate Sie gerne. Unverbindlich und kostenlos im Erstgespräch.

Erstberatung anfragen →

Was eine gute Gefährdungsbeurteilung beinhaltet

Unabhängig davon, ob Sie die Beurteilung selbst durchführen oder Unterstützung beiziehen — eine vollständige Gefährdungsbeurteilung enthält mindestens:

  1. Betriebsdaten — Name, Branche, Standort, Anzahl Mitarbeitende
  2. Datum und verantwortliche Person
  3. Bereichsgliederung — welche Arbeitsbereiche und Prozesse wurden beurteilt?
  4. Gefährdungsinventar — alle erkannten Gefährdungen pro Bereich, kategorisiert nach Art
  5. Risikobewertung — Einstufung nach Wahrscheinlichkeit und Schadensausmass
  6. Massnahmenplan — konkrete Massnahmen mit Verantwortlichem, Frist und Status
  7. Verwendete Hilfsmittel — welche Checklisten, Methoden und Normen kamen zum Einsatz?
  8. Nächste Überprüfung — Datum der geplanten Aktualisierung

Die SUVA bietet eine Word-Vorlage für die Risikobeurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen an, die als Ausgangspunkt dienen kann. Diese Vorlage ist kostenlos auf suva.ch verfügbar.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein bürokratischer Pflichtakt, den man einmal erledigt und abheftet. Sie ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um zu verstehen, welche Gefahren in Ihrem Betrieb existieren und wie Sie Ihre Mitarbeitenden wirksam schützen. Die SUVA stellt hervorragende Hilfsmittel zur Verfügung — nutzen Sie sie.

Gleichzeitig ist es wichtig, ehrlich einzuschätzen, wo die eigenen Grenzen liegen. Besondere Gefährdungen, psychische Belastungen und die korrekte Risikobewertung erfordern Fachwissen, das über einen zweitägigen Grundkurs hinausgeht. In diesen Fällen ist der Beizug eines Spezialisten nicht nur sinnvoll, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.