Mutterschutz

Mutterschutz für Arbeitgeber in der Schweiz — Pflichten, Timeline und Checkliste

Von Pascal Kurz · Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit

Eine Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, dass sie schwanger ist. Was jetzt? In den meisten KMU herrscht in diesem Moment Unsicherheit: Was muss ich als Arbeitgeber tun? Was darf die Mitarbeiterin noch arbeiten? Wer bezahlt was? Und was passiert, wenn ich etwas falsch mache?

Die Antwort auf diese Fragen ist im Schweizer Arbeitsrecht klar geregelt — aber auf viele Gesetze und Verordnungen verteilt. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Sie als Arbeitgeber wissen und tun müssen, in der richtigen Reihenfolge.

Die rechtlichen Grundlagen — kurz und klar

Der Mutterschutz in der Schweiz stützt sich auf mehrere Gesetze:

Das klingt nach viel — und ist es auch. Die wichtigste Botschaft vorab: Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Nicht die Mitarbeiterin, nicht der Arzt, nicht die SUVA. Sie als Arbeitgeber müssen aktiv werden und den Schutz sicherstellen.

Was passiert wann? Die Timeline

Der Mutterschutz beginnt nicht erst mit der Mitteilung der Schwangerschaft — und er endet nicht mit der Geburt. Hier die wichtigsten Meilensteine:

Bereits vor einer Schwangerschaft

Wenn in Ihrem Betrieb gefährliche oder beschwerliche Arbeiten ausgeführt werden, muss eine Risikobeurteilung durch eine fachlich kompetente Person vorliegen — bevor eine Frau diese Arbeiten aufnimmt (Art. 63 ArGV 1). Das heisst: Nicht erst bei Schwangerschaft, sondern präventiv. Die Mitarbeiterinnen müssen über die Ergebnisse und die Schutzmassnahmen informiert werden, damit sie bei einer Schwangerschaft frühzeitig Bescheid geben können.

Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft

Sofort prüfen: Welche Tätigkeiten führt die Mitarbeiterin aus? Gibt es Gefährdungen gemäss Mutterschutzverordnung? Falls ja: Schutzmassnahmen ergreifen oder gleichwertige Ersatzarbeit anbieten. Falls beides nicht möglich: Freistellung bei 80% Lohn. Wichtig: Die Kosten für ärztliche Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit trägt der Arbeitgeber.

Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat

Mitarbeiterinnen mit hauptsächlich stehender oder gehender Tätigkeit haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden und nach jeder zweiten Stunde eine zusätzliche Kurzpause von 10 Minuten.

Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat

Stehende und gehende Tätigkeiten sind auf insgesamt 4 Stunden pro Tag zu beschränken. Kann der Arbeitgeber keine Ersatzarbeit anbieten, schuldet er 80% Lohn für die ausfallende Zeit.

Ab 8 Wochen vor der Geburt

Nachtarbeit (20–6 Uhr) ist verboten. Der Arbeitgeber muss gleichwertige Tagesarbeit anbieten. Falls nicht möglich: Freistellung bei 80% Lohn. Ausserdem: Lasten über 5 kg dürfen regelmässig nicht mehr bewegt werden.

Geburt und Mutterschaftsurlaub

8 Wochen Beschäftigungsverbot nach der Geburt (absolut). 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung über die EO. Kündigungsschutz während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt.

Stillzeit

Stillende Mütter dürfen im ersten Lebensjahr des Kindes bezahlte Stillzeit beanspruchen — die Dauer richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit (min. 30 Min. bei bis zu 4 Stunden Arbeit, bis 90 Min. bei über 7 Stunden). Die Stillzeit gilt als bezahlte Arbeitszeit und darf nicht an Ferien oder Überstunden angerechnet werden. Zudem: Schwangere und Stillende müssen sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.

Gefährliche und beschwerliche Arbeiten — was ist verboten?

Die Mutterschutzverordnung definiert, welche Arbeiten als gefährlich oder beschwerlich gelten. Die wichtigsten Kategorien:

Wichtig zu verstehen: Die Risikobeurteilung muss durch eine fachlich kompetente Person durchgeführt werden (Art. 63 ArGV 1). Wer als «fachlich kompetent» gilt, ist nicht präzise definiert — in der Praxis bedeutet es: jemand mit Ausbildung und Erfahrung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Für viele KMU heisst das, dass sie dafür externe Unterstützung brauchen.

Was passiert, wenn Sie es nicht tun?

Wenn keine oder eine ungenügende Risikobeurteilung vorliegt, kann die betreuende Ärztin ein sofortiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Das bedeutet: Die Mitarbeiterin darf nicht mehr arbeiten, und Sie schulden trotzdem 80% des Lohns. Das ist nicht nur teuer, sondern auch vermeidbar.

Darüber hinaus: Ein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er den Sonderschutz vorsätzlich oder fahrlässig missachtet (Art. 59 ArG). In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist der Fötus besonders empfindlich für Schädigungen — deshalb ist es so wichtig, dass Frauen frühzeitig über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz informiert werden, damit sie bei einer Schwangerschaft rasch handeln können.

Checkliste für Arbeitgeber

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen:

Der Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung

Die Mutterschutz-Risikobeurteilung ist kein eigenständiges Projekt — sie gehört in Ihre allgemeine Gefährdungsbeurteilung integriert. Im Idealfall haben Sie die Gefährdungen für Schwangere und Stillende bereits erfasst, bevor der Fall eintritt. So können Sie bei einer Schwangerschaftsmeldung sofort handeln, statt erst dann anzufangen.

Dies ist auch einer der Bereiche, in denen der Beizug eines Spezialisten für Arbeitssicherheit besonders sinnvoll ist: Die korrekte Einschätzung, welche Tätigkeiten unter die Mutterschutzverordnung fallen, erfordert Fachwissen, das in vielen KMU nicht vorhanden ist.

Mutterschutz im Betrieb richtig umsetzen

Ich unterstütze KMU in der Ostschweiz bei der Mutterschutz-Risikobeurteilung und der Integration in das betriebliche Sicherheitssystem. Unverbindliches Erstgespräch.

Erstberatung anfragen →

Weiterführende Informationen

Das SECO bietet einen kostenlosen Leitfaden «Mutterschutz im Betrieb» für Arbeitgeber, der die wichtigsten Pflichten zusammenfasst. Die Mutterschutzverordnung und die vollständige Liste der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten sind ebenfalls auf der Website des SECO abrufbar. Für spezifische Fragen zu Arbeitszeiten und Stillzeiten bieten die kantonalen Arbeitsinspektorate kostenlose Beratung an.

Fazit

Mutterschutz ist nicht kompliziert — aber er hat viele Details, die man kennen muss. Die wichtigsten Punkte: Die Risikobeurteilung muss bereits vor einer Schwangerschaft stehen, die Mitarbeiterin muss informiert sein, und bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss der Arbeitgeber sofort handeln. Wer das beherzigt, schützt nicht nur die Gesundheit von Mutter und Kind, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.

Und: Mutterschutz gut umzusetzen ist auch ein Signal an Ihre Belegschaft. Es zeigt, dass Ihr Betrieb Verantwortung ernst nimmt — und das spricht sich herum.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist mit eidg. Fachausweis. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.