Arbeitsunfälle in der Schweiz gehen seit Jahren zurück. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Die Zahl der Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen steigt stetig — und die Kosten sind enorm. Allein im Kanton Zürich verursachen gesundheitsbedingte Absenzen Produktionsverluste von über 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Trotzdem bleibt psychische Gesundheit in vielen Betrieben ein blinder Fleck. Das Thema gilt als «weich», schwer fassbar, irgendwie nicht richtig greifbar. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Psychischer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine Kür — er ist Pflicht.
In diesem Beitrag erkläre ich, was das Gesetz verlangt, wie die Zahlen aussehen und welche konkreten Massnahmen Betriebe ergreifen können.
Die Zahlen: Warum das Thema so dringend ist
Die Datenlage hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert — und die Zahlen sind ernüchternd.
Hinter diesen Zahlen stehen reale Geschichten. Eine vollzeitbeschäftigte Person im Kanton Zürich fehlte 2024 im Schnitt 8 Tage wegen Krankheit — 2010 waren es noch 6,1 Tage. Das klingt nach wenig, summiert sich aber auf Milliarden. Und die psychischen Erkrankungen treiben diesen Anstieg überproportional: Bei psychisch bedingten Krankmeldungen dauert der Ausfall im Durchschnitt über sieben Monate.
Die häufigste Ursache? Konflikte am Arbeitsplatz
Das ist vielleicht die überraschendste Erkenntnis: In 57 Prozent der Fälle sind Spannungen am Arbeitsplatz die Ursache für psychisch bedingte Krankmeldungen. Nicht die private Lebenssituation, nicht eine Vorbelastung — sondern das, was im Betrieb passiert.
Das bedeutet: Arbeitgeber haben einen direkten Hebel. Nicht für alle psychischen Erkrankungen, aber für einen grossen Teil. Und das Gesetz erwartet genau das.
Was sagt das Gesetz?
Viele Arbeitgeber wissen, dass sie für die physische Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind. Weniger bekannt ist, dass das Gesetz auch den psychischen Gesundheitsschutz einschliesst — und zwar explizit.
Art. 6 Arbeitsgesetz (ArG)
Der Arbeitgeber muss «zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.» Er muss insbesondere «die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmenden nach Möglichkeit vermieden werden.»
Art. 2 ArGV3
Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert: Der Arbeitgeber muss «alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.»
Das Wort «psychisch» steht dort seit der letzten Revision — es wurde bewusst aufgenommen. Die SECO-Wegleitung zur ArGV3 erläutert detailliert, welche psychosozialen Risiken erfasst und welche Massnahmen ergriffen werden müssen.
Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Psychische Belastungen sind Einflüsse, die auf die Psyche der Arbeitnehmenden einwirken. Nicht jede Belastung macht krank — es kommt auf die Intensität, die Dauer und die vorhandenen Ressourcen an. Problematisch wird es, wenn Belastungen dauerhaft hoch sind und nicht genug Ausgleich existiert.
Die wichtigsten Kategorien:
Arbeitsintensität und Zeitdruck
Zu viel Arbeit in zu wenig Zeit. Regelmässig unbezahlte Überstunden, ständige Erreichbarkeit, kein echtes Abschalten möglich. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung zeigt, dass die «Arbeit in der Freizeit» in mehreren Branchen stark zugenommen hat.
Fehlende Handlungsspielräume
Arbeitnehmende, die keinen Einfluss auf die Art haben, wie sie ihre Arbeit erledigen, sind stärker belastet. Wer ständig nur ausführt, ohne mitzugestalten, verliert langfristig die Motivation — und die Gesundheit.
Soziale Konflikte und mangelnde Unterstützung
Spannungen mit Vorgesetzten oder im Team, Mobbing, fehlende Wertschätzung — mit 57 Prozent die häufigste Ursache für psychisch bedingte Krankmeldungen. Ein toxisches Arbeitsklima ist nicht nur unangenehm, es ist ein messbares Gesundheitsrisiko.
Unsicherheit und Veränderung
Angst vor Arbeitsplatzverlust, ständige Reorganisationen, unklare Zukunftsperspektiven. Diese Faktoren belasten besonders dann, wenn sie nicht offen kommuniziert werden.
Mangelnde Vereinbarkeit
Wenn Schichtpläne, Überstunden oder fehlende Flexibilität die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben dauerhaft behindern, ist das eine Belastung, die der Arbeitgeber mitverantwortet.
Was können Arbeitgeber konkret tun?
Die gute Nachricht: Es braucht keine teuren Programme oder externe Berater für den ersten Schritt. Viele der wirksamsten Massnahmen sind organisatorisch — und kosten vor allem Aufmerksamkeit und Konsequenz.
1. Belastungen erkennen — systematisch, nicht zufällig
Der erste Schritt ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet: systematisch erfassen, welche psychosozialen Belastungen im Betrieb existieren. Das kann über anonyme Mitarbeiterbefragungen, strukturierte Interviews oder Workshops geschehen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse ernst genommen und konkret in Massnahmen übersetzt werden.
Im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung sollten psychische Belastungen gleichwertig zu physischen Gefahren erfasst werden.
2. Arbeitsorganisation überprüfen
Die meisten psychischen Belastungen sind keine individuellen Probleme, sondern organisatorische. Überprüfen Sie: Sind die Arbeitsmengen realistisch? Gibt es klare Stellvertretungsregelungen? Funktionieren die Kommunikationswege? Haben Mitarbeitende genügend Handlungsspielraum? Oft reichen kleine Anpassungen in der Arbeitsorganisation, um die Belastung spürbar zu senken.
3. Führungskultur stärken
Vorgesetzte haben den grössten Einfluss auf das psychische Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden — im Guten wie im Schlechten. Führungskräfte sollten geschult werden, Frühwarnzeichen für Überlastung zu erkennen, und es sollte eine Kultur existieren, in der Probleme angesprochen werden können, ohne negative Konsequenzen.
4. Konflikte ernst nehmen
Wenn 57 Prozent der psychisch bedingten Ausfälle durch Arbeitsplatzkonflikte verursacht werden, ist klar: Konflikte sind kein «Softthema». Ein systematischer Umgang damit — klare Ansprechpersonen, Mediationsangebote, konsequentes Eingreifen bei Mobbing — kann Absenzen messbar reduzieren.
5. Erreichbarkeit und Erholung regulieren
Arbeitszeit ist Arbeitszeit, Freizeit ist Freizeit. Wenn Mitarbeitende abends und am Wochenende erreichbar sein müssen, braucht es klare Regeln und Kompensation. Das Arbeitsgesetz schreibt Ruhezeiten vor — und das aus gutem Grund.
6. Externe Anlaufstellen schaffen
Nicht jedes Problem kann oder will ein Mitarbeitender intern besprechen. Eine externe Anlaufstelle — etwa ein Employee Assistance Program (EAP) oder eine vertrauliche Beratungsstelle — kann ein wichtiges Sicherheitsnetz sein. Für KMU gibt es auch niederschwellige Angebote über die kantonalen Fachstellen.
Was bringt der Kanton Zürich als Vorreiter?
Der Kanton Zürich hat 2024 als einer der ersten Kantone eine Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz eingerichtet — mit Fokus auf psychosoziale Risiken. In zwei Jahren hat die Fachstelle 128 Betriebe kontaktiert und 77 Beratungen durchgeführt. Der häufigste Bedarf: Unterstützung bei der systematischen Einführung von Gesundheitsschutzmassnahmen in betriebliche Abläufe.
Die Botschaft: Das Thema ist bei den Behörden angekommen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Kantone nachziehen und die Arbeitsinspektorate den psychischen Gesundheitsschutz systematisch in ihre Kontrollen aufnehmen.
Der Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem
Psychischer Gesundheitsschutz ist kein eigenständiges Projekt neben dem Sicherheitssystem — er gehört dazu. Element 9 der 10 Elemente des EKAS-Sicherheitssystems lautet «Gesundheitsschutz» und umfasst explizit die psychischen Belastungen.
Konkret bedeutet das: Psychische Belastungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung, Massnahmen gehören in den Massnahmenplan, und die Wirksamkeit muss kontrolliert werden — genau wie bei einer Maschinenabsicherung oder einer Absturzsicherung. Der Unterschied ist nur die Methodik.
Wo die Grenzen der Eigeninitiative liegen
Viele der genannten Massnahmen können Betriebe selbst umsetzen — und sollten es auch. Es gibt aber Bereiche, in denen Fachwissen den Unterschied macht:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung: Die Wahl der richtigen Methodik (Befragung, Interview, Beobachtung) und die Interpretation der Ergebnisse erfordern Erfahrung. Eine schlecht durchgeführte Befragung kann mehr Schaden anrichten als keine.
- Integration in das Sicherheitssystem: Psychische Belastungen in die bestehende Gefährdungsbeurteilung einzubetten und zu dokumentieren, setzt Kenntnisse der EKAS-Systematik voraus.
- Vorbereitung auf Kontrollen: Arbeitsinspektorate prüfen zunehmend auch den psychischen Gesundheitsschutz. Wer darauf vorbereitet sein will, braucht eine saubere Dokumentation.
Psychische Gesundheit im Betrieb — wo stehen Sie?
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Erstberatung anfragen →Fazit
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein weiches Nebenthema — es ist eine der grössten Herausforderungen für Schweizer Arbeitgeber in den kommenden Jahren. Die Zahlen sind eindeutig, die Rechtslage ist klar, und die Behörden nehmen das Thema zunehmend ernst.
Die gute Nachricht: Vieles liegt in der Hand der Arbeitgeber. Wer seine Arbeitsorganisation überprüft, Führungskräfte sensibilisiert und Konflikte ernst nimmt, kann die psychische Gesundheit seiner Mitarbeitenden messbar verbessern — und gleichzeitig Absenzen, Kosten und Fluktuation reduzieren.
Der erste Schritt ist immer derselbe: hinschauen, ehrlich einschätzen und handeln.