Psychische Gesundheit

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz — was das Gesetz verlangt und was Sie als Arbeitgeber tun können

Von Pascal Kurz · März 2026 · 9 Min. Lesezeit

Arbeitsunfälle in der Schweiz gehen seit Jahren zurück. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Die Zahl der Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen steigt stetig — und die Kosten sind enorm. Allein im Kanton Zürich verursachen gesundheitsbedingte Absenzen Produktionsverluste von über 2 Milliarden Franken pro Jahr. Wer sich fragt, wie sich das Thema psychische Gesundheit in die umfassendere ASA-Fachperson-Pflicht einordnet, findet den vollständigen Überblick zur ASA-Fachperson-Pflicht.

Trotzdem bleibt psychische Gesundheit in vielen Betrieben ein blinder Fleck. Das Thema gilt als «weich», schwer fassbar, irgendwie nicht richtig greifbar. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Psychischer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine Kür — er ist Pflicht.

In diesem Beitrag erkläre ich, was das Gesetz verlangt, wie die Zahlen aussehen und welche konkreten Massnahmen Betriebe ergreifen können.

Die Zahlen: Warum das Thema so dringend ist

Die Zahlen zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sind eindeutig: Gesundheitsbedingte Absenzen sind in zehn Jahren um 30 Prozent gestiegen, im Kanton Zürich gehen 58 Prozent der IV-Neurenten auf psychische Ursachen zurück, und psychische Diagnosen in der Krankentaggeldversicherung nahmen seit 2012 um rund 60 Prozent zu. Ein durch psychische Erkrankung bedingter Ausfall dauert im Schnitt 218 Tage.

Die Datenlage hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert — und die Zahlen sind ernüchternd.

+30%Anstieg gesundheitsbed. Absenzen in 10 Jahren
218Tage Ø Ausfall bei psychischer Erkrankung
58%der IV-Neurenten im Kt. ZH wegen Psyche
+60%Zunahme psych. Diagnosen seit 2012

Hinter diesen Zahlen stehen reale Geschichten. Eine vollzeitbeschäftigte Person im Kanton Zürich fehlte 2024 im Schnitt 8 Tage wegen Krankheit — 2010 waren es noch 6,1 Tage. Das klingt nach wenig, summiert sich aber auf Milliarden. Und die psychischen Erkrankungen treiben diesen Anstieg überproportional: Bei psychisch bedingten Krankmeldungen dauert der Ausfall im Durchschnitt über sieben Monate.

Was die Versicherungsdaten zeigen: Gemäss den Versicherern PK Rück und Swica haben die Fallzahlen mit der Diagnose «psychische Krankheit» in der Krankentaggeldversicherung seit 2012 um rund 60 Prozent zugenommen — gemessen am Versicherungsbestand. Besonders betroffen: junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren.

Die häufigste Ursache? Konflikte am Arbeitsplatz

In 57 Prozent der Fälle sind Spannungen am Arbeitsplatz die Ursache für psychisch bedingte Krankmeldungen — nicht die private Lebenssituation oder eine Vorbelastung, sondern das, was im Betrieb passiert. Damit haben Arbeitgeber einen direkten Hebel, um einen grossen Teil dieser Ausfälle durch Verbesserungen am Arbeitsplatz selbst zu reduzieren.

Das ist vielleicht die überraschendste Erkenntnis: In 57 Prozent der Fälle sind Spannungen am Arbeitsplatz die Ursache für psychisch bedingte Krankmeldungen. Nicht die private Lebenssituation, nicht eine Vorbelastung — sondern das, was im Betrieb passiert.

Das bedeutet: Arbeitgeber haben einen direkten Hebel. Nicht für alle psychischen Erkrankungen, aber für einen grossen Teil. Und das Gesetz erwartet genau das.

Was sagt das Gesetz?

Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zum Schutz der physischen, sondern explizit auch der psychischen Gesundheit: Art. 6 ArG verlangt Massnahmen gegen Überbeanspruchung, Art. 2 ArGV3 konkretisiert die Pflicht zur psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden. Das Wort «psychisch» wurde bei der letzten Revision bewusst in den Gesetzestext aufgenommen, die SECO-Wegleitung erläutert die Details.

Viele Arbeitgeber wissen, dass sie für die physische Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind. Weniger bekannt ist, dass das Gesetz auch den psychischen Gesundheitsschutz einschliesst — und zwar explizit.

Art. 6 Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 6 des Arbeitsgesetzes verpflichtet Arbeitgeber, alle Massnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach Stand der Technik anwendbar und den Betriebsverhältnissen angemessen sind. Insbesondere müssen betriebliche Einrichtungen und Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmenden nach Möglichkeit vermieden werden.

Der Arbeitgeber muss «zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.» Er muss insbesondere «die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmenden nach Möglichkeit vermieden werden.»

Art. 2 ArGV3

Art. 2 ArGV3 konkretisiert die Pflicht aus dem Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber muss alle nötigen Massnahmen treffen, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Das Wort «psychisch» steht seit der letzten Revision explizit im Verordnungstext, die SECO-Wegleitung erläutert die konkret zu erfassenden Risiken.

Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert: Der Arbeitgeber muss «alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.»

Das Wort «psychisch» steht dort seit der letzten Revision — es wurde bewusst aufgenommen. Die SECO-Wegleitung zur ArGV3 erläutert detailliert, welche psychosozialen Risiken erfasst und welche Massnahmen ergriffen werden müssen.

Kernbotschaft: Der Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ist nicht freiwillig. Das Arbeitsgesetz und die ArGV3 verpflichten den Arbeitgeber explizit dazu. Die Arbeitsinspektorate prüfen dies zunehmend im Rahmen ihrer Kontrollen — der Kanton Zürich hat dafür sogar eine eigene Fachstelle eingerichtet.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Psychische Belastungen sind Einflüsse, die auf die Psyche der Arbeitnehmenden einwirken; entscheidend sind Intensität, Dauer und die vorhandenen Ressourcen, nicht die Belastung an sich. Zu den wichtigsten Kategorien zählen Arbeitsintensität und Zeitdruck, fehlende Handlungsspielräume, soziale Konflikte und mangelnde Unterstützung, Unsicherheit durch Veränderungen sowie eine gestörte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Psychische Belastungen sind Einflüsse, die auf die Psyche der Arbeitnehmenden einwirken. Nicht jede Belastung macht krank — es kommt auf die Intensität, die Dauer und die vorhandenen Ressourcen an. Problematisch wird es, wenn Belastungen dauerhaft hoch sind und nicht genug Ausgleich existiert.

Die wichtigsten Kategorien:

Arbeitsintensität und Zeitdruck

Zu viel Arbeit in zu wenig Zeit. Regelmässig unbezahlte Überstunden, ständige Erreichbarkeit, kein echtes Abschalten möglich. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung zeigt, dass die «Arbeit in der Freizeit» in mehreren Branchen stark zugenommen hat.

Fehlende Handlungsspielräume

Arbeitnehmende, die keinen Einfluss auf die Art haben, wie sie ihre Arbeit erledigen, sind stärker belastet. Wer ständig nur ausführt, ohne mitzugestalten, verliert langfristig die Motivation — und die Gesundheit.

Soziale Konflikte und mangelnde Unterstützung

Spannungen mit Vorgesetzten oder im Team, Mobbing, fehlende Wertschätzung — mit 57 Prozent die häufigste Ursache für psychisch bedingte Krankmeldungen. Ein toxisches Arbeitsklima ist nicht nur unangenehm, es ist ein messbares Gesundheitsrisiko.

Unsicherheit und Veränderung

Angst vor Arbeitsplatzverlust, ständige Reorganisationen, unklare Zukunftsperspektiven. Diese Faktoren belasten besonders dann, wenn sie nicht offen kommuniziert werden.

Mangelnde Vereinbarkeit

Wenn Schichtpläne, Überstunden oder fehlende Flexibilität die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben dauerhaft behindern, ist das eine Belastung, die der Arbeitgeber mitverantwortet.

Was können Arbeitgeber konkret tun?

Arbeitgeber können mit organisatorischen Massnahmen viel bewirken, ohne teure externe Programme: Belastungen systematisch per Gefährdungsbeurteilung erfassen, die Arbeitsorganisation überprüfen, die Führungskultur stärken, Konflikte konsequent ernst nehmen, Erreichbarkeit und Erholungszeiten klar regeln sowie externe Anlaufstellen wie ein Employee Assistance Program als vertrauliches Sicherheitsnetz anbieten.

Die gute Nachricht: Es braucht keine teuren Programme oder externe Berater für den ersten Schritt. Viele der wirksamsten Massnahmen sind organisatorisch — und kosten vor allem Aufmerksamkeit und Konsequenz.

1. Belastungen erkennen — systematisch, nicht zufällig

Der erste Schritt ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet: systematisch erfassen, welche psychosozialen Belastungen im Betrieb existieren. Das kann über anonyme Mitarbeiterbefragungen, strukturierte Interviews oder Workshops geschehen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse ernst genommen und konkret in Massnahmen übersetzt werden.

Im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung sollten psychische Belastungen gleichwertig zu physischen Gefahren erfasst werden.

2. Arbeitsorganisation überprüfen

Die meisten psychischen Belastungen sind keine individuellen Probleme, sondern organisatorische. Überprüfen Sie: Sind die Arbeitsmengen realistisch? Gibt es klare Stellvertretungsregelungen? Funktionieren die Kommunikationswege? Haben Mitarbeitende genügend Handlungsspielraum? Oft reichen kleine Anpassungen in der Arbeitsorganisation, um die Belastung spürbar zu senken.

3. Führungskultur stärken

Vorgesetzte haben den grössten Einfluss auf das psychische Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden — im Guten wie im Schlechten. Führungskräfte sollten geschult werden, Frühwarnzeichen für Überlastung zu erkennen, und es sollte eine Kultur existieren, in der Probleme angesprochen werden können, ohne negative Konsequenzen.

4. Konflikte ernst nehmen

Wenn 57 Prozent der psychisch bedingten Ausfälle durch Arbeitsplatzkonflikte verursacht werden, ist klar: Konflikte sind kein «Softthema». Ein systematischer Umgang damit — klare Ansprechpersonen, Mediationsangebote, konsequentes Eingreifen bei Mobbing — kann Absenzen messbar reduzieren.

5. Erreichbarkeit und Erholung regulieren

Arbeitszeit ist Arbeitszeit, Freizeit ist Freizeit. Wenn Mitarbeitende abends und am Wochenende erreichbar sein müssen, braucht es klare Regeln und Kompensation. Das Arbeitsgesetz schreibt Ruhezeiten vor — und das aus gutem Grund.

6. Externe Anlaufstellen schaffen

Nicht jedes Problem kann oder will ein Mitarbeitender intern besprechen. Eine externe Anlaufstelle — etwa ein Employee Assistance Program (EAP) oder eine vertrauliche Beratungsstelle — kann ein wichtiges Sicherheitsnetz sein. Für KMU gibt es auch niederschwellige Angebote über die kantonalen Fachstellen.

Was bringt der Kanton Zürich als Vorreiter?

Der Kanton Zürich hat 2024 als einer der ersten Kantone eine Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz mit Fokus auf psychosoziale Risiken eingerichtet. In zwei Jahren kontaktierte die Fachstelle 128 Betriebe und führte 77 Beratungen durch — der häufigste Bedarf betraf Unterstützung bei der systematischen Einführung von Gesundheitsschutzmassnahmen in betriebliche Abläufe.

Der Kanton Zürich hat 2024 als einer der ersten Kantone eine Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz eingerichtet — mit Fokus auf psychosoziale Risiken. In zwei Jahren hat die Fachstelle 128 Betriebe kontaktiert und 77 Beratungen durchgeführt. Der häufigste Bedarf: Unterstützung bei der systematischen Einführung von Gesundheitsschutzmassnahmen in betriebliche Abläufe.

Die Botschaft: Das Thema ist bei den Behörden angekommen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Kantone nachziehen und die Arbeitsinspektorate den psychischen Gesundheitsschutz systematisch in ihre Kontrollen aufnehmen.

Der Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem

Psychischer Gesundheitsschutz ist Bestandteil des EKAS-Sicherheitssystems: Element 9 der 10 Elemente lautet «Gesundheitsschutz» und umfasst explizit psychische Belastungen. Konkret bedeutet das, dass psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung, Massnahmen in den Massnahmenplan gehören und ihre Wirksamkeit kontrolliert werden muss — genau wie bei einer Maschinenabsicherung oder Absturzsicherung.

Psychischer Gesundheitsschutz ist kein eigenständiges Projekt neben dem Sicherheitssystem — er gehört dazu. Element 9 der 10 Elemente des EKAS-Sicherheitssystems lautet «Gesundheitsschutz» und umfasst explizit die psychischen Belastungen.

Konkret bedeutet das: Psychische Belastungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung, Massnahmen gehören in den Massnahmenplan, und die Wirksamkeit muss kontrolliert werden — genau wie bei einer Maschinenabsicherung oder einer Absturzsicherung. Der Unterschied ist nur die Methodik.

EKAS-Jahresthema 2026/27: Das aktuelle Jahresthema «Verdeckte Gefahren auf der Spur» rückt genau diese Thematik in den Fokus. Psychische Belastungen gehören zu den klassischen «verdeckten Gefahren» — sie sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, können aber erhebliche Auswirkungen haben.

Wo die Grenzen der Eigeninitiative liegen

Viele Massnahmen können Betriebe selbst umsetzen, doch in drei Bereichen macht Fachwissen den Unterschied: bei der Methodenwahl und Interpretation der psychischen Gefährdungsbeurteilung, bei der Integration psychischer Belastungen in das bestehende Sicherheitssystem nach EKAS-Systematik, sowie bei der Vorbereitung auf behördliche Kontrollen mit sauberer Dokumentation.

Viele der genannten Massnahmen können Betriebe selbst umsetzen — und sollten es auch. Es gibt aber Bereiche, in denen Fachwissen den Unterschied macht:

Psychische Gesundheit im Betrieb — wo stehen Sie?

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Fazit

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein weiches Nebenthema — es ist eine der grössten Herausforderungen für Schweizer Arbeitgeber in den kommenden Jahren. Die Zahlen sind eindeutig, die Rechtslage ist klar, und die Behörden nehmen das Thema zunehmend ernst.

Die gute Nachricht: Vieles liegt in der Hand der Arbeitgeber. Wer seine Arbeitsorganisation überprüft, Führungskräfte sensibilisiert und Konflikte ernst nimmt, kann die psychische Gesundheit seiner Mitarbeitenden messbar verbessern — und gleichzeitig Absenzen, Kosten und Fluktuation reduzieren.

Der erste Schritt ist immer derselbe: hinschauen, ehrlich einschätzen und handeln.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.