Gesundheitsschutz

Ergonomie im Homeoffice — was Arbeitgeber in der Schweiz wissen müssen

Von Pascal Kurz · November 2025 · 7 Min. Lesezeit

Homeoffice ist seit der Pandemie Normalität. Laut SECO arbeiten rund 40 Prozent der Schweizer Erwerbstätigen zumindest teilweise von zuhause. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Die Verantwortung endet nicht an der Bürotür — wer wissen will, wie das mit dem Beizug einer Fachperson zusammenhängt, findet alle Pflichten rund um die ASA-Fachperson im Überblick.

In diesem Beitrag erkläre ich, was das Gesetz sagt, wo die praktischen Grenzen liegen und was Betriebe konkret tun können, um ihre Homeoffice-Mitarbeitenden zu schützen.

Was sagt das Gesetz?

Art. 6 ArG verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Arbeitnehmenden unabhängig vom Arbeitsort zu schützen, und ArGV3 Art. 23 verlangt ergonomisch gestaltete Bildschirmarbeitsplätze. Da der Arbeitgeber im Homeoffice kein Zutrittsrecht zur Wohnung hat, muss er seine Verantwortung durch Information, Sensibilisierung und Bereitstellung von Hilfsmitteln wahrnehmen statt durch Kontrolle.

Die Rechtslage ist eindeutig — aber in der Umsetzung komplex:

Der Haken: Der Arbeitgeber hat im Homeoffice kein Zutrittsrecht zur Wohnung des Mitarbeitenden. Er kann den Arbeitsplatz nicht inspizieren wie im Betrieb. Das bedeutet nicht, dass er keine Verantwortung hat — es bedeutet, dass er sie anders wahrnehmen muss.

Die Kernfrage: Der Arbeitgeber muss «alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig und nach dem Stand der Technik anwendbar sind» (Art. 6 ArG). Im Homeoffice bedeutet das: informieren, sensibilisieren, Hilfsmittel bereitstellen — auch wenn er den Arbeitsplatz nicht kontrollieren kann.

Das Problem: Die Realität im Homeoffice

Eine SECO-Studie aus 2025 zeigt, dass die ergonomischen Bedingungen im Homeoffice oft mangelhaft sind: fehlender separater Arbeitsplatz, kein externer Bildschirm, kein ergonomischer Stuhl, schlechte Beleuchtung und fehlende Trennung von Arbeit und Privatleben. Die Folgen sind Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Augenprobleme und langfristig höhere Absenzen.

Eine SECO-Studie aus 2025 zeigt, was jeder vermuten konnte: Die ergonomischen Bedingungen im Homeoffice sind oft mangelhaft. Zu den häufigsten Mängeln gehören:

Die Folgen schleichen sich ein: Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Augenprobleme — und langfristig höhere Absenzen. Dazu kommt die psychische Belastung durch Isolation, fehlende Trennung und ständige Erreichbarkeit.

Was Arbeitgeber konkret tun können

Arbeitgeber können im Homeoffice konkret handeln: eine schriftliche Homeoffice-Regelung erstellen, Mitarbeitende über Ergonomie informieren und sensibilisieren, günstige Hilfsmittel wie externen Bildschirm, Tastatur, Maus und Laptop-Ständer bereitstellen sowie einen Selbst-Check per Checkliste ermöglichen. Zusammen kosten die wichtigsten Hilfsmittel meist unter CHF 300 pro Arbeitsplatz.

1. Homeoffice-Regelung erstellen

Halten Sie in einer schriftlichen Vereinbarung fest, unter welchen Bedingungen Homeoffice möglich ist. Darin sollte stehen, dass der Mitarbeitende für einen ergonomisch geeigneten Arbeitsplatz sorgen muss — und dass der Arbeitgeber ihn dabei unterstützt.

2. Über Ergonomie informieren und sensibilisieren

Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden Informationen zur ergonomischen Gestaltung ihres Heimarbeitsplatzes zur Verfügung. Die SUVA und die EKAS-Box bieten kostenlose Materialien an. Gehen Sie die wichtigsten Punkte in einem kurzen Schulungsgespräch durch — auch per Video.

3. Ergonomische Hilfsmittel bereitstellen

Die effektivsten Massnahmen sind oft die einfachsten: Ein externer Bildschirm, eine separate Tastatur und Maus sowie ein Laptop-Ständer kosten zusammen unter CHF 300 und machen einen enormen Unterschied. Viele Betriebe stellen ihren Homeoffice-Mitarbeitenden diese Grundausstattung zur Verfügung — das ist nicht nur sinnvoll, sondern signalisiert auch Fürsorge.

4. Selbst-Check ermöglichen

Da Sie den Arbeitsplatz nicht inspizieren können, geben Sie den Mitarbeitenden ein Werkzeug an die Hand: Eine einfache Checkliste, mit der sie ihren eigenen Arbeitsplatz bewerten können. Die Ergebnisse müssen nicht eingereicht werden — allein das Bewusstsein für die Thematik verbessert die Situation messbar.

Checkliste: Ergonomischer Homeoffice-Arbeitsplatz

Ein ergonomischer Homeoffice-Arbeitsplatz erfüllt laut Checkliste zentrale Kriterien: separater Arbeitsbereich, externer Bildschirm oder Laptop-Ständer auf Augenhöhe, separate Tastatur und Maus, verstellbarer Bürostuhl, Tischhöhe von rund 72 cm, flach stehende Füsse, blendfreie Beleuchtung, seitliches Fensterlicht sowie regelmässige Pausen und klar definierte Arbeitszeiten.

5. Arbeitszeit und Erreichbarkeit regeln

Die grösste verdeckte Gefahr im Homeoffice ist nicht der Küchenstuhl — sondern die fehlende Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Das Arbeitsgesetz gilt auch im Homeoffice: maximale Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten. Stellen Sie klare Regeln auf und leben Sie sie als Führungskraft vor.

6. Homeoffice in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen

Wenn ein relevanter Teil Ihrer Belegschaft regelmässig im Homeoffice arbeitet, gehört das in Ihre Gefährdungsbeurteilung — als eigener Bereich mit spezifischen Gefährdungen (Ergonomie, psychische Belastung, soziale Isolation) und Massnahmen.

Was kosten die Basics? Ein ergonomisches Homeoffice-Setup muss nicht teuer sein. Externer Bildschirm (ab CHF 150), Laptop-Ständer (CHF 30–50), separate Tastatur + Maus (CHF 50–80). Zusammen unter CHF 300 pro Arbeitsplatz. Verglichen mit den Kosten einer Langzeitabsenz wegen Rückenproblemen — im Durchschnitt mehrere tausend Franken — ist das eine sinnvolle Investition.

Was passiert bei einer Kontrolle?

Das Arbeitsinspektorat kann den Homeoffice-Arbeitsplatz nicht direkt inspizieren, prüft aber, ob der Arbeitgeber seine Informationspflicht erfüllt hat: Existiert eine Homeoffice-Regelung, wurden Mitarbeitende über Ergonomie informiert, werden Arbeitsmittel bereitgestellt und ist Homeoffice in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt? Wer diese Punkte nachweist, erfüllt seine Pflichten auch ohne Wohnungsbesichtigung.

Das Arbeitsinspektorat kann den Homeoffice-Arbeitsplatz nicht direkt kontrollieren. Was es aber prüfen kann: Hat der Arbeitgeber seine Informationspflicht wahrgenommen? Gibt es eine Homeoffice-Regelung? Wurden Mitarbeitende über Ergonomie informiert? Werden Arbeitsmittel bereitgestellt? Ist das Homeoffice in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?

Wer diese Punkte nachweisen kann, erfüllt seine Pflichten — auch ohne den Arbeitsplatz in der Wohnung gesehen zu haben.

Homeoffice-Regelung und Ergonomie im Griff?

Ich unterstütze KMU bei der Integration von Homeoffice in das Sicherheitssystem — von der Regelung über die Schulung bis zur Gefährdungsbeurteilung.

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Fazit

Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben — und damit auch die Verantwortung des Arbeitgebers für die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zuhause. Das Gesetz verlangt keine Inspektion der Wohnung, aber es verlangt, dass Sie informieren, sensibilisieren und unterstützen. Die Ergonomie-Basics sind günstig und wirkungsvoll. Und die grösste Gefahr — das Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Erholung — lässt sich mit klaren Regeln und einer guten Führungskultur in den Griff bekommen.

PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur & ASGS-Spezialist. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ISO-Zertifizierung.