Wann braucht Ihr Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz?
Die VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 "Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz" verpflichtet Betriebe zur Benennung einer geschulten, der Geschäftsleitung direkt unterstellten Sicherheitsbeauftragten Person, sobald Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Grösse der Baute, Anlage oder des Betriebs dies erfordern. Explizit genannt sind etwa Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Gästen oder Verkaufsgeschäfte mit über 2'400 m² brandabschnittsbildend zusammenhängender Fläche — die zuständige kantonale Brandschutzbehörde kann die Pflicht je nach Risiko aber auch für kleinere Betriebe anordnen.
Fehlt diese Funktion und es kommt zum Schadenfall, drohen Beanstandungen der Feuerpolizei, Auflagen der Gebäudeversicherung und im Ernstfall eine persönliche Mitverantwortung der Geschäftsleitung. Genau dafür übernehme ich das Mandat als externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz.
Was ich für Ihren Betrieb übernehme
Die konkreten Aufgaben der Funktion Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz
Pflichtenheft & Brandschutzordnung
Erstellung und laufende Aktualisierung von Pflichtenheft und Brandschutzordnung, zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
Flucht- und Rettungswege
Freihaltung sicherstellen, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung kontrollieren, Brandschutz- und Evakuationspläne führen.
Periodische Kontrollen
Regelmässige Begehungen zur brandschutztechnisch einwandfreien Ordnung, mit dokumentiertem Mängelbericht.
Kontrolle der Wartungstermine
Überwachung, dass Löscheinrichtungen, Brandmelde-, Sprinkler-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen fristgerecht durch die zuständige Fachfirma gewartet werden.
Ansprechperson für Behörden
Direkter Draht zu Feuerpolizei und Gebäudeversicherung — bei Kontrollen, Bewilligungen und Rückfragen.
Feuergefährliche Arbeiten
Beratung und Freigabeverfahren bei Schweiss-, Trenn- und anderen feuergefährlichen Arbeiten sowie beim Umgang mit brennbaren Stoffen.
Schulung & Evakuationsübungen
Unterweisung der Mitarbeitenden in Brandschutzverhalten und Durchführung von Evakuierungsübungen.
Umbauten & Renovationen
Mitwirkung bei Planung und Ausführung, damit baulicher und technischer Brandschutz eingehalten bleibt.
Persönlich vor Ort — von St. Gallen bis Zürich
Kurze Wege, schnelle Reaktion, faire Spesen
Servicegebiet
Brandschutz lässt sich nicht aus dem Beraterbüro verwalten. Ich bin schnell vor Ort für Begehungen, Kontrollen oder Schulungen — in folgenden Regionen ohne Spesen-Surplus:
Warum Arbeitssicherheit Kurz?
Was Sie hier bekommen, was Sie woanders nicht bekommen
Zertifizierte Fachkompetenz
Sicherheitsingenieur und zertifizierte/r Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz (Swiss Safety Center) — fundierte Fachkompetenz statt Buzzword-Beratung.
Direkt mit dem Chef
Sie sprechen mit dem Berater, der den Auftrag auch durchführt. Kein Junior-Team, keine Weiterreichungs-Kette.
Klartext-Praxis
Werkstatt-, Bau- und Industrie-Realität statt akademischer Theorie. Umsetzbare Massnahmen statt 50-seitiger Konzepte im Schrank.
Kombinierbar mit Arbeitssicherheit
Brandschutz und Arbeitssicherheit aus einer Hand — ein Ansprechpartner statt zwei getrennte Mandate.
Häufige Fragen
Die Punkte die jeden Geschäftsführer beschäftigen
Was ist der Unterschied zum "normalen" Sicherheitsbeauftragten (SiBe)?
Der Sicherheitsbeauftragte nach EKAS 6508 deckt die allgemeine Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ab (ASA-Pflicht, VUV/ArGV 3). Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ist eine eigenständige, separat geregelte Funktion nach VKF-Brandschutzrichtlinie — zuständig speziell für Brandverhütung, Flucht-/Rettungswege und die Brandschutzeinrichtungen. Viele Betriebe brauchen beides, ich kann beide Mandate übernehmen.
Ist die Funktion in meinem Betrieb Pflicht?
Das hängt von Brandgefahren, Personenbelegung, Art und Grösse Ihres Betriebs ab, sowie von Vorgaben der kantonalen Feuerpolizei und Gebäudeversicherung. Im Erstgespräch kläre ich anhand Ihrer konkreten Betriebssituation, ob und in welchem Umfang die Pflicht gilt.
Was kostet ein externes Mandat?
Das hängt von Betriebsgrösse, Anzahl Brandschutzeinrichtungen und Kontrollintervall ab. Nach einem 30-minütigen Erstgespräch und ggf. einer Vor-Ort-Begehung erhalten Sie eine transparente Offerte ohne versteckte Stundenaufschläge.
Kann ich die Leistung auch nur punktuell beziehen?
Ja. Neben einem fortlaufenden Mandat übernehme ich auch einzelne Aufgaben: Erstellung der Brandschutzordnung, eine Begehung vor der Feuerpolizei-Kontrolle, oder eine einmalige Evakuationsübung. Keine Knebel-Verträge.
Wie schnell sind Sie vor Ort, wenn etwas dringend ist?
Im Servicegebiet Ostschweiz/Zürich/Zug bin ich in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden vor Ort. Bei einer angekündigten Feuerpolizei-Kontrolle oder akutem Handlungsbedarf ist auch eine Reaktion am gleichen Tag möglich.
Verwandte Leistungen
Häufig nachgefragt im Zusammenhang mit dem Brandschutz-Mandat
30 Min. Erstgespräch — kostenlos & unverbindlich
Sie schildern Ihre Situation, ich sage Ihnen ehrlich was Sie brauchen — und ob ich der richtige Berater dafür bin. Telefonisch oder direkt bei Ihnen vor Ort.