Diese Seite bündelt alle Beiträge rund um den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) in der Schweiz. Der SiBe ist eine Funktion im Betrieb mit operativen und strategischen Aufgaben (nach dem EKAS-Referat zu den ASGS-Aufgaben), keine Ausbildungsstufe. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt beim Arbeitgeber.
Grundlagen und Pflicht
- Sicherheitsbeauftragter in der Schweiz: Pflicht, Aufgaben, Ausbildung — der Hauptbeitrag zu Pflicht und Aufgaben.
- ASA-Fachperson Schweiz — die Beizugspflicht nach Art. 11a VUV und EKAS 6508.
- EKAS-Richtlinie 6508 — was sich mit der Fassung 2025 für KMU geändert hat.
Ausbildung
- SiBe-Ausbildung Schweiz — die vier Ausbildungsstufen der Suva und der Unterschied zwischen SiBe und KOPAS.
- KOPAS-Weiterbildung — Schulung der Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit direkt im Betrieb.
Intern oder extern
- Externer oder interner SiBe — Vergleich mit den Kriterien für die Wahl.
- Externer Sicherheitsbeauftragter — mein Angebot für KMU, immer individuell je nach Firma.
- SiBe auslagern — wie die Übergabe an einen externen Sicherheitsbeauftragten abläuft.
- Pflichtenheft Sicherheitsbeauftragter — Aufbau und Inhalte eines Pflichtenhefts.
Brandschutz, Haftung und Nachweise
- Sicherheitsbeauftragter Brandschutz — Pflicht, Aufgaben und externe Lösung.
- Haftung des Geschäftsführers ohne SiBe — zivil- und strafrechtliche Haftung nach Schweizer Recht.
- Nachweis Sicherheitsbeauftragter für Ausschreibungen — was Subunternehmer belegen müssen.
Häufige Fragen
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)?
Der Sicherheitsbeauftragte ist eine Funktion im Betrieb mit operativen und strategischen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit (nach dem EKAS-Referat zu den ASGS-Aufgaben). Er ist keine Ausbildungsstufe.
Ist KOPAS dasselbe wie SiBe?
Nein. KOPAS ist eine Weiterbildung von ein bis zwei Tagen (nach Suva). Der SiBe ist eine Funktion im Betrieb.
Muss jeder Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten haben?
Das hängt von Gefährdungen und Betriebsgrösse ab. Bei besonderen Gefährdungen sind Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen, wenn das erforderliche Fachwissen im Betrieb fehlt (EKAS-Richtlinie 6508). Ohne besondere Gefährdungen gelten bis 49 Mitarbeitende die allgemeinen Pflichten nach Art. 3–10 VUV, ab 50 Mitarbeitenden ist die Organisation zu regeln und nachzuweisen.
Sicherheitsbeauftragten extern beiziehen?
Umfang und Aufwand richten sich immer nach Ihrer Firma. Ich melde mich persönlich.
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