Neben dem Sicherheitsbeauftragten für die allgemeine Arbeitssicherheit gibt es in der Schweiz eine eigenständige, separat geregelte Funktion: den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz. Wann ist diese Funktion Pflicht, was macht sie konkret, und lohnt sich eine externe Lösung? Wer sich zuerst einen Überblick über die allgemeine Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten verschaffen möchte, findet diesen im Artikel Sicherheitsbeauftragter Schweiz — Pflicht, Aufgaben & Ausbildung.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz?
Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ist eine der Geschäftsleitung direkt unterstellte Person, die im Betrieb für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes sorgt. Die Funktion ist in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 "Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz" der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen geregelt.
Anders als der allgemeine Sicherheitsbeauftragte (SiBe) nach EKAS 6508, der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz abdeckt, ist der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ausschliesslich für die Brandprävention zuständig. In vielen KMU übernimmt dieselbe Person beide Funktionen — rechtlich sind es aber zwei getrennte Rollen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage.
Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz Pflicht?
Ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz ist zu benennen und auszubilden, sobald Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Grösse von Bauten, Anlagen oder Betrieben dies erfordern. Die VKF-Brandschutzrichtlinie nennt dafür unter anderem zwei konkrete Schwellenwerte:
- Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Gästen, Patientinnen/Patienten oder Bewohnerinnen/Bewohnern
- Verkaufsgeschäfte mit einer gesamten, brandabschnittsbildend zusammenhängenden Fläche von mehr als 2'400 m²
Darüber hinaus kann die zuständige kantonale Brandschutzbehörde (Feuerpolizei) die Pflicht für weitere Betriebe anordnen — etwa bei erhöhter Brandgefahr durch Lagerung brennbarer Stoffe, komplexen Fluchtwegverhältnissen oder grossen Personenbelegungen. Massgebend ist letztlich die Einschätzung der kantonalen Behörde oder Gebäudeversicherung im konkreten Einzelfall.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Brandschutz
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie sorgt der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz innerhalb der geltenden Vorschriften für die Brandsicherheit im Betrieb und ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Die Rechte und Pflichten werden in einem betriebsspezifischen Pflichtenheft festgehalten. Zu den Kernaufgaben zählen typischerweise:
- Pflichtenheft und Brandschutzordnung erstellen und aktuell halten
- Flucht- und Rettungswege freihalten, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung kontrollieren
- Periodische Kontrollen und Begehungen mit dokumentiertem Mängelbericht durchführen
- Wartungstermine der Brandschutzeinrichtungen überwachen — Löscheinrichtungen, Brandmelde-, Sprinkler-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden durch die zuständige Fachfirma gewartet, der Sicherheitsbeauftragte stellt die fristgerechte Ausführung sicher
- Ansprechperson für die Brandschutzbehörde sein — Feuerpolizei und Gebäudeversicherung
- Feuergefährliche Arbeiten begleiten — Beratung und Freigabe bei Schweiss-, Trenn- und ähnlichen Arbeiten
- Mitarbeitende schulen und Evakuationsübungen durchführen
- Umbauten und Renovationen begleiten, damit baulicher und technischer Brandschutz eingehalten bleibt
Kurz gesagt: Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz sorgt dafür, dass im Ernstfall die Fluchtwege frei sind, die Löscheinrichtungen funktionieren und alle wissen, was zu tun ist — und dass genau das jederzeit nachweisbar dokumentiert ist.
Braucht Ihr Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz?
Ich übernehme die Rolle Ihres Sicherheitsbeauftragten Brandschutz als externes Mandat — flexibel, professionell und direkt vor Ort in der Ostschweiz.
Mehr zur Leistung →Interner oder externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz?
Nicht jeder Betrieb hat eine eigene Liegenschaftsverwaltung oder Haustechnik-Abteilung, die sich zusätzlich in Brandschutz einarbeiten kann. In vielen Fällen ist ein externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz die sinnvollere Lösung.
Wann eine interne Lösung sinnvoll ist
- Grosse Liegenschaft oder mehrere Standorte mit komplexen Anlagen
- Tägliche Präsenz vor Ort notwendig
- Bereits vorhandenes technisches Fachpersonal, das sich weiterbilden kann
Wann eine externe Lösung besser passt
- KMU ohne eigene Liegenschaftsverwaltung oder Haustechnik-Abteilung
- Kombination mit dem allgemeinen SiBe-Mandat gewünscht
- Sofort einsatzbereites Fachwissen gesucht, keine monatelange Einarbeitung
- Objektive Aussensicht bei Behördenkontakten erwünscht
Was passiert ohne Sicherheitsbeauftragten Brandschutz?
Fällt ein Betrieb unter die Pflicht und kann keine benannte, ausgebildete Person sowie ein dokumentiertes System nachweisen, drohen bei einer Kontrolle durch die Feuerpolizei Beanstandungen und Nachbesserungsfristen. Die Gebäudeversicherung kann zudem Auflagen machen oder im Schadenfall die Leistung kürzen, wenn grobe Mängel im organisatorischen Brandschutz nachweisbar sind. Bei einem Brand mit Personenschaden kann es zudem zu einer persönlichen Mitverantwortung der Geschäftsleitung kommen.
So finden Sie den richtigen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz
Bei der Wahl — ob intern oder extern — zählen vor allem diese Punkte:
- Fachkenntnis prüfen — kennt die Person Brand- und Löschlehre, VKF-Normen, Flucht-/Rettungswege und die gängigen Brandschutzeinrichtungen?
- Branchenerfahrung — kennt die Person die typischen Brandrisiken Ihrer Branche?
- Praxisorientierung — erstellt die Person praxistaugliche Konzepte oder nur Papier?
- Regionale Nähe — ist die Person schnell vor Ort bei Ihnen, auch bei einer kurzfristig angekündigten Feuerpolizei-Kontrolle?
- Kombinierbarkeit — lässt sich das Mandat mit der allgemeinen Arbeitssicherheit aus einer Hand abdecken?
Zusammenfassung
Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ist eine eigenständige, in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 geregelte Funktion — getrennt vom allgemeinen Sicherheitsbeauftragten nach EKAS 6508, aber in der Praxis oft sinnvoll kombiniert. Zentral sind Pflichtenheft, Brandschutzordnung, freie Flucht- und Rettungswege, gewartete Brandschutzeinrichtungen und ein direkter Draht zur Brandschutzbehörde.
Ich unterstütze Betriebe im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz als externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz bei genau diesen Aufgaben — praxisnah, effizient und auf Augenhöhe.