Brandschutz

Sicherheitsbeauftragter Brandschutz in der Schweiz — Pflicht, Aufgaben & externe Lösung

Von Pascal Kurz · Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Neben dem Sicherheitsbeauftragten für die allgemeine Arbeitssicherheit gibt es in der Schweiz eine eigenständige, separat geregelte Funktion: den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz. Wann ist diese Funktion Pflicht, was macht sie konkret, und lohnt sich eine externe Lösung? Wer sich zuerst einen Überblick über die allgemeine Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten verschaffen möchte, findet diesen im Artikel Sicherheitsbeauftragter Schweiz — Pflicht, Aufgaben & Ausbildung.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz?

Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ist eine der Geschäftsleitung direkt unterstellte Person, die im Betrieb für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes sorgt. Die Funktion ist in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 "Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz" der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen geregelt.

Anders als der allgemeine Sicherheitsbeauftragte (SiBe) nach EKAS 6508, der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz abdeckt, ist der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ausschliesslich für die Brandprävention zuständig. In vielen KMU übernimmt dieselbe Person beide Funktionen — rechtlich sind es aber zwei getrennte Rollen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage.

Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt immer beim Eigentümer bzw. der Geschäftsleitung des Betriebs — auch wenn die operativen Aufgaben an einen Sicherheitsbeauftragten delegiert werden. Die Richtlinie verlangt dafür lediglich eine "ausgebildete" Person mit den nötigen Kompetenzen — einen bestimmten Ausbildungsweg schreibt sie nicht vor.

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz Pflicht?

Ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz ist zu benennen und auszubilden, sobald Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Grösse von Bauten, Anlagen oder Betrieben dies erfordern. Die VKF-Brandschutzrichtlinie nennt dafür unter anderem zwei konkrete Schwellenwerte:

Darüber hinaus kann die zuständige kantonale Brandschutzbehörde (Feuerpolizei) die Pflicht für weitere Betriebe anordnen — etwa bei erhöhter Brandgefahr durch Lagerung brennbarer Stoffe, komplexen Fluchtwegverhältnissen oder grossen Personenbelegungen. Massgebend ist letztlich die Einschätzung der kantonalen Behörde oder Gebäudeversicherung im konkreten Einzelfall.

Praxis-Tipp: Auch ohne formale Pflicht lohnt sich die Funktion für jeden Betrieb mit Lagerhalle, Werkstatt oder Publikumsverkehr: Sie reduziert das Haftungsrisiko und ist oft Voraussetzung für günstigere Konditionen bei der Gebäudeversicherung.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Brandschutz

Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie sorgt der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz innerhalb der geltenden Vorschriften für die Brandsicherheit im Betrieb und ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Die Rechte und Pflichten werden in einem betriebsspezifischen Pflichtenheft festgehalten. Zu den Kernaufgaben zählen typischerweise:

Kurz gesagt: Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz sorgt dafür, dass im Ernstfall die Fluchtwege frei sind, die Löscheinrichtungen funktionieren und alle wissen, was zu tun ist — und dass genau das jederzeit nachweisbar dokumentiert ist.

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Interner oder externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz?

Nicht jeder Betrieb hat eine eigene Liegenschaftsverwaltung oder Haustechnik-Abteilung, die sich zusätzlich in Brandschutz einarbeiten kann. In vielen Fällen ist ein externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz die sinnvollere Lösung.

Wann eine interne Lösung sinnvoll ist

Wann eine externe Lösung besser passt

Kostenvergleich: Eine interne Lösung bindet laufend Arbeitszeit für Kontrollen, Wartungsüberwachung und Dokumentation. Ein externes Mandat beginnt bei wenigen Beratertagen pro Jahr — planbar und oft kombinierbar mit dem Mandat für die allgemeine Arbeitssicherheit.

Was passiert ohne Sicherheitsbeauftragten Brandschutz?

Fällt ein Betrieb unter die Pflicht und kann keine benannte, ausgebildete Person sowie ein dokumentiertes System nachweisen, drohen bei einer Kontrolle durch die Feuerpolizei Beanstandungen und Nachbesserungsfristen. Die Gebäudeversicherung kann zudem Auflagen machen oder im Schadenfall die Leistung kürzen, wenn grobe Mängel im organisatorischen Brandschutz nachweisbar sind. Bei einem Brand mit Personenschaden kann es zudem zu einer persönlichen Mitverantwortung der Geschäftsleitung kommen.

So finden Sie den richtigen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz

Bei der Wahl — ob intern oder extern — zählen vor allem diese Punkte:

  1. Fachkenntnis prüfen — kennt die Person Brand- und Löschlehre, VKF-Normen, Flucht-/Rettungswege und die gängigen Brandschutzeinrichtungen?
  2. Branchenerfahrung — kennt die Person die typischen Brandrisiken Ihrer Branche?
  3. Praxisorientierung — erstellt die Person praxistaugliche Konzepte oder nur Papier?
  4. Regionale Nähe — ist die Person schnell vor Ort bei Ihnen, auch bei einer kurzfristig angekündigten Feuerpolizei-Kontrolle?
  5. Kombinierbarkeit — lässt sich das Mandat mit der allgemeinen Arbeitssicherheit aus einer Hand abdecken?

Zusammenfassung

Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz ist eine eigenständige, in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 geregelte Funktion — getrennt vom allgemeinen Sicherheitsbeauftragten nach EKAS 6508, aber in der Praxis oft sinnvoll kombiniert. Zentral sind Pflichtenheft, Brandschutzordnung, freie Flucht- und Rettungswege, gewartete Brandschutzeinrichtungen und ein direkter Draht zur Brandschutzbehörde.

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PK

Pascal Kurz

Sicherheitsingenieur. Berät Unternehmen im Kanton St. Gallen und der Ostschweiz zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und ISO-Zertifizierung.