Jeder Betrieb in der Schweiz, der ein Sicherheitssystem nach der EKAS-Richtlinie 6508 führen muss, kennt die «10 Elemente». Aber was steckt dahinter? In der Praxis erlebe ich oft, dass die Elemente als abstrakte Liste wahrgenommen werden — schwer greifbar und noch schwerer umsetzbar. Wer zuerst alle Grundlagen zur ASA-Pflicht im Überblick sehen möchte, findet dort den passenden Einstieg.
In diesem Beitrag erkläre ich jedes Element in verständlicher Sprache, zeige den Zusammenhang und verlinke auf unsere vertiefenden Artikel.
Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele
Element 1 der 10 EKAS-Elemente verlangt ein Sicherheitsleitbild: Die Geschäftsleitung bekennt sich schriftlich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und formuliert konkrete Ziele. In der Praxis genügt ein kurzes, unterschriebenes Dokument, das im Betrieb ausgehängt und den Mitarbeitenden kommuniziert wird — ohne diesen Rückhalt von oben funktioniert kein Sicherheitssystem.
Die Geschäftsleitung bekennt sich schriftlich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und formuliert konkrete Ziele. Klingt formell — ist aber wichtig, weil es zeigt, dass Sicherheit Chefsache ist. Ohne Rückhalt von oben funktioniert kein Sicherheitssystem.
In der Praxis: Ein kurzes Dokument (halbe Seite), unterschrieben von der Geschäftsleitung, im Betrieb ausgehängt und den Mitarbeitenden kommuniziert.
Sicherheitsorganisation
Element 2 der 10 EKAS-Elemente regelt die Sicherheitsorganisation: Wer ist Sicherheitsbeauftragter, wer Ersthelfer, wer für den Brandschutz zuständig? Die Verantwortlichkeiten müssen dokumentiert und allen Beteiligten bekannt sein, etwa in einem Organigramm mit Sicherheitsfunktionen, Funktionsbeschreibungen für SIBE und KOPAS sowie klaren Stellvertretungsregelungen.
Wer ist für was zuständig? Das Element verlangt eine klare Aufgabenverteilung: Wer ist Sicherheitsbeauftragter? Wer ist Ersthelfer? Wer ist für den Brandschutz verantwortlich? Die Verantwortlichkeiten müssen dokumentiert und den Beteiligten bekannt sein.
In der Praxis: Organigramm mit Sicherheitsfunktionen, Funktionsbeschreibungen für SIBE/KOPAS, Stellvertretungsregelungen.
Ausbildung, Instruktion, Information
Element 3 verlangt, dass Mitarbeitende die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie sich schützen — durch Erstinstruktion bei Stellenantritt, wiederkehrende Schulungen und branchenspezifische Unterweisungen wie die lebenswichtigen Regeln der SUVA, Gefahrstoffhandhabung oder PSA. Schulungsplan, Teilnehmerlisten und Schulungsunterlagen werden bei Kontrollen regelmässig geprüft.
Mitarbeitende müssen wissen, welche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz bestehen und wie sie sich schützen. Das umfasst die Erstinstruktion bei Stellenantritt, wiederkehrende Schulungen zu Sicherheitsregeln und branchenspezifische Unterweisungen (z.B. lebenswichtige Regeln der SUVA, Gefahrstoffhandhabung, PSA).
In der Praxis: Schulungsplan, Teilnehmerlisten mit Unterschrift, Schulungsunterlagen. Wird bei Kontrollen regelmässig geprüft.
Sicherheitsregeln
Element 4 legt betriebliche Sicherheitsregeln fest, die das Verhalten der Mitarbeitenden bestimmen — von der Tragpflicht für PSA über Verhaltensregeln in der Werkstatt bis zur Meldepflicht für Beinahe-Unfälle. Die Regeln müssen bekannt, verständlich und durchsetzbar sein; schriftlich festgehaltene Regeln, die nicht durchgesetzt werden, bleiben wertlos.
Betriebliche Regeln, die das Verhalten der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen festlegen. Von der Tragpflicht für PSA über Verhaltensregeln in der Werkstatt bis zur Meldepflicht für Beinahe-Unfälle. Die Regeln müssen bekannt, verständlich und durchsetzbar sein.
In der Praxis: Schriftliche Sicherheitsregeln, Aushänge an Arbeitsplätzen, Integration in Arbeitsanweisungen. Regeln, die nicht durchgesetzt werden, sind wertlos.
Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung
Element 5 gilt als Herzstück des EKAS-Sicherheitssystems: Die Gefährdungsbeurteilung erfasst alle Gefährdungsarten — mechanisch, chemisch, physikalisch, ergonomisch und psychisch — bewertet die Risiken und bildet die Basis für alle Massnahmen. Es erfordert am meisten Fachwissen; SUVA-Checklisten, ein Gefahrenportfolio und die Methode Suva helfen bei der Umsetzung.
Das Herzstück des Systems: Welche Gefahren existieren im Betrieb und wie gross ist das Risiko? Die Gefährdungsbeurteilung erfasst alle Gefährdungsarten — mechanisch, chemisch, physikalisch, ergonomisch und psychisch — bewertet die Risiken und bildet die Basis für alle Massnahmen.
In der Praxis: Das Element, das am meisten Fachwissen erfordert. SUVA-Checklisten als Einstieg, Gefahrenportfolio für den Überblick, Methode Suva für komplexe Situationen.
Massnahmenplanung und -umsetzung
Element 6 leitet aus der Gefährdungsbeurteilung konkrete Schutzmassnahmen ab, nach dem TOP-Prinzip: technisch vor organisatorisch vor persönlich. Jede Massnahme braucht einen Verantwortlichen, eine Frist und einen Status. In der Praxis genügt eine einfache Tabelle mit Gefährdung, Massnahme, Verantwortlichem, Frist und Status, die regelmässig aktualisiert wird.
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich konkrete Schutzmassnahmen — nach dem TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich). Jede Massnahme braucht einen Verantwortlichen, eine Frist und einen Status. Ein Massnahmenplan zeigt, dass der Betrieb nicht nur Gefahren kennt, sondern aktiv dagegen vorgeht.
In der Praxis: Eine einfache Tabelle reicht — Gefährdung, Massnahme, Verantwortlich, Frist, Status. Regelmässig aktualisieren.
Notfallorganisation
Element 7 stellt sicher, dass im Notfall schnell, richtig und koordiniert gehandelt wird: Notfallplan, benannte und ausgebildete Ersthelfer sowie mindestens eine jährliche Evakuierungsübung gehören dazu. Es ist einer der bei Kontrollen am häufigsten geprüften Punkte — und zugleich oft der am einfachsten zu behebende Mangel.
Was passiert im Ernstfall? Notfallplan, Ersthelfer, Evakuierungsübungen — alles, was sicherstellt, dass im Notfall schnell, richtig und koordiniert gehandelt wird. Einer der am häufigsten geprüften Punkte bei Kontrollen — und oft der am einfachsten zu behebende Mangel.
In der Praxis: Notfallplan aushängen, Ersthelfer benennen und ausbilden, mindestens einmal pro Jahr Evakuierungsübung durchführen.
Mitwirkung der Arbeitnehmenden
Element 8 verlangt die Mitwirkung der Arbeitnehmenden: Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und an Entscheidungen teilzunehmen, sollen Gefahren und Beinahe-Unfälle melden und bei Begehungen einbezogen werden. In der Praxis bedeutet das regelmässige Sicherheitsgespräche, eine niederschwellige Meldemöglichkeit und Einbezug bei der Massnahmenplanung.
Mitarbeitende müssen in Sicherheitsfragen einbezogen werden — sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und an Entscheidungen teilzunehmen. In der Praxis bedeutet das: Mitarbeitende ermutigen, Gefahren und Beinahe-Unfälle zu melden, sie bei Begehungen einbeziehen und ihre Erfahrungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
In der Praxis: Regelmässige Sicherheitsgespräche, niederschwellige Meldemöglichkeit für Gefahren, Einbezug bei der Massnahmenplanung.
Gesundheitsschutz
Element 9 geht über die klassische Unfallverhütung hinaus und umfasst Ergonomie, psychische Belastungen, Mutterschutz, Nachtarbeit und Bildschirmarbeit — alles, was die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig beeinflusst. In der Praxis heisst das: psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen, Bildschirmarbeitsplätze prüfen und eine Mutterschutz-Risikobeurteilung erstellen.
Dieses Element geht über die klassische Unfallverhütung hinaus: Ergonomie, psychische Belastungen, Mutterschutz, Nachtarbeit, Bildschirmarbeit — alles, was die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig beeinflusst. Ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt und bei Kontrollen stärker geprüft wird.
In der Praxis: Psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen, Bildschirmarbeitsplätze prüfen, Mutterschutz-Risikobeurteilung erstellen.
Kontrolle, Audit
Element 10 schliesst den Regelkreis Plan, Do, Check, Act: Das Sicherheitssystem muss regelmässig intern und extern überprüft werden, mindestens jährlich durch interne Audits und Begehungen. Konkret bedeutet das eine jährliche Selbstinspektion mit Checkliste, die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Überprüfung des Massnahmenplans.
Das System muss regelmässig überprüft werden — intern und extern. Funktionieren die Massnahmen? Werden die Regeln eingehalten? Ist die Dokumentation aktuell? Interne Audits und Begehungen sind mindestens jährlich sinnvoll. Das schliesst den Regelkreis: Plan → Do → Check → Act.
In der Praxis: Jährliche Selbstinspektion mit Checkliste, Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, Massnahmenplan überprüfen, Schulungen nachweisen.
Wie die Elemente zusammenhängen
Die 10 Elemente der EKAS bilden kein Abhak-Katalog, sondern ein zusammenhängendes System: Die Geschäftsleitung setzt den Rahmen (Elemente 1–2), Mitarbeitende werden ausgebildet und einbezogen (3, 4, 8), Gefahren ermittelt und bekämpft (5–6), auf Notfälle vorbereitet (7), die Gesundheit geschützt (9) und alles regelmässig überprüft (10).
Die 10 Elemente sind kein Katalog zum Abhaken — sie bilden ein zusammenhängendes System. Die Geschäftsleitung setzt den Rahmen (1–2), Mitarbeitende werden ausgebildet und einbezogen (3, 4, 8), die Gefahren werden ermittelt und bekämpft (5–6), auf Notfälle wird vorbereitet (7), die Gesundheit wird geschützt (9) und das Ganze wird regelmässig überprüft (10).
Wenn eines dieser Elemente fehlt oder nur auf dem Papier existiert, funktioniert das System nicht. Ein Sicherheitsleitbild ohne Massnahmenplan ist wertlos. Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Schulung der Mitarbeitenden bleibt wirkungslos. Ein Notfallplan, der nie geübt wird, rettet im Ernstfall niemanden.
Ihr Sicherheitssystem aufbauen oder überprüfen?
Ich unterstütze KMU in der Ostschweiz beim Aufbau und der Überprüfung ihres Sicherheitssystems nach den 10 Elementen der EKAS — praxisnah, effizient und mit dem Ziel, dass es gelebt wird.
Erstberatung anfragen →Fazit
Die 10 Elemente sind das Rückgrat der Arbeitssicherheit in der Schweiz. Sie sind kein Selbstzweck, sondern ein praktisches Werkzeug: Wenn Sie jedes Element ehrlich und konsequent umsetzen, haben Sie ein System, das Ihre Mitarbeitenden schützt, jeder Kontrolle standhält und Ihnen als Arbeitgeber Rechtssicherheit gibt. Der Aufwand lohnt sich — nicht nur gesetzlich, sondern vor allem menschlich.