Ob ein Betrieb seinen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) intern besetzt oder extern beizieht, ist nach der EKAS-Richtlinie 6508 beides möglich. Dieser Vergleich beschreibt beide Wege mit denselben Quellen und nennt die Kriterien, die die Wahl bestimmen. Ich biete selbst externe SiBe-Mandate an. Deshalb steht hier nur, was sich aus den Quellen am Ende der Seite belegen lässt.
Die Kurzfassung
- Beides ist erlaubt: Die individuelle Lösung setzt den Beizug interner und/oder externer Spezialisten voraus. Eine Kombination ist damit möglich.
- Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber: Er ermittelt Gefährdungen, trifft Schutzmassnahmen und überprüft sie regelmässig, egal wer die Funktion ausübt.
- Die Wahl hängt vom Betrieb ab: Betriebsgrösse, Gefährdungen, Standorte und vorhandene Kenntnisse sind die Faktoren, die die Ressourcen bestimmen.
Was ein Sicherheitsbeauftragter macht
Der SiBe ist eine Funktion im Betrieb, keine Ausbildungsstufe. Laut dem EKAS-Referat zu den ASGS-Aufgaben umfasst sie operative Aufgaben (Unterweisung der Mitarbeitenden und deren Dokumentation, Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen, Umsetzung von Massnahmen, Audits) und strategische Aufgaben (Ziele und Regeln festlegen, Geschäftsleitung und Linie unterstützen, Grundlagenarbeit leisten, Jahresberichte und Reporting erstellen). Mehr zur Abgrenzung von SiBe und KOPAS im Beitrag SiBe-Ausbildung in der Schweiz.
Interner und externer SiBe im Vergleich
| Interner SiBe | Externer SiBe | |
|---|---|---|
| Wer übernimmt die Funktion? | Eine Person aus dem eigenen Betrieb | Ein beigezogener Spezialist von aussen |
| Qualifikation | Sie bilden die Person aus. Die Suva unterscheidet vier Stufen: KOPAS (1–2 Tage), Sicherheitsassistent ASGS (8 Tage), Spezialist ASGS und Experte ASGS. | Spezialisten müssen die Eignungsanforderungen erfüllen und sich fortbilden (Art. 11d VUV). Als Berufsgruppen gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure sowie Personen mit der eidg. Berufsprüfung ASGS. |
| Verantwortung | Beim Arbeitgeber | Beim Arbeitgeber |
| Aufwand | Hängt von den Faktoren unten ab | Individuell, je nach Firma |
Welche Faktoren die Wahl bestimmen
Laut EKAS hängen Ausbildung und Ressourcen für die SiBe-Funktion von diesen Faktoren ab. Sie sind zugleich die Fragen, die Sie für Ihren Betrieb beantworten sollten:
- Wie gross ist der Betrieb, und wie ist er organisiert?
- Wie vielfältig sind Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe?
- Welche Gefährdungen gibt es?
- Wie viele Standorte hat der Betrieb?
- Welche Vorkenntnisse und welches Netzwerk sind vorhanden?
- Gibt es bereits externe Unterstützung oder den Beizug einer ASA-Fachperson?
- Wie ist die Präventionskultur?
Muss Ihr Betrieb überhaupt Spezialisten beiziehen?
Das regelt die EKAS 6508 nach Gefährdungen und Betriebsgrösse:
- Besondere Gefährdungen, ab 10 Mitarbeitende: Spezialisten sind beizuziehen, wenn das erforderliche Fachwissen im Betrieb fehlt; Massnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe sind zu regeln und nachzuweisen.
- Besondere Gefährdungen, unter 10 Mitarbeitende: Spezialisten sind ebenfalls beizuziehen, wenn das erforderliche Fachwissen im Betrieb fehlt; die Massnahmen sind mit einfachen Mitteln nachzuweisen.
- Ohne besondere Gefährdungen: Bis 49 Mitarbeitende gelten die allgemeinen Pflichten nach Art. 3–10 VUV. Ab 50 Mitarbeitenden ist eine geregelte und nachweisbare Organisation Pflicht.
Details im Beitrag EKAS-Richtlinie 6508.
Mein Angebot
Ich arbeite als Sicherheitsingenieur und Spezialist ASGS. Wie ein externes Mandat aussieht und wie die Übergabe abläuft, steht auf der Seite zum externen Sicherheitsbeauftragten und im Beitrag SiBe auslagern: Ablauf der Übergabe. Der Aufwand ist immer individuell, je nach Firma.
Intern oder extern, was passt zu Ihrem Betrieb?
Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir die Faktoren für Ihren Betrieb durch.
Jetzt Erstgespräch anfragen →Methodik und Quellen
Stand: 3. November 2026. Dieser Vergleich enthält nur Aussagen aus den folgenden Quellen, keine Preise und keine Erfahrungswerte. Quellen: EKAS-Richtlinie 6508 (Ausgabe 11.25) für Beizug, Anforderungen an Spezialisten und Verantwortung des Arbeitgebers; EKAS-Referat «SiBe oder KOPAS» für Aufgaben und Faktoren; Suva, Ausbildungsstufen für Sicherheitsbeauftragte.
Häufige Fragen
Muss ich einen Sicherheitsbeauftragten intern besetzen?
Nein. Die EKAS-Richtlinie 6508 setzt für individuelle Lösungen den Beizug interner und/oder externer Spezialisten voraus. Beides ist möglich, auch in Kombination.
Wer trägt die Verantwortung, wenn ich einen externen Sicherheitsbeauftragten beiziehe?
Der Arbeitgeber. Er ermittelt die Gefährdungen, trifft Schutzmassnahmen und überprüft sie regelmässig. Der Beizug von Spezialisten ersetzt diese Verantwortung nicht.
Muss mein Betrieb überhaupt Spezialisten beiziehen?
Das hängt von Gefährdungen und Betriebsgrösse ab. Bei besonderen Gefährdungen nach Anhang 1 der EKAS 6508 sind Spezialisten beizuziehen, wenn das erforderliche Fachwissen im Betrieb fehlt; ab 10 Mitarbeitenden ist der Nachweis vollständig zu führen, darunter genügt ein Nachweis mit einfachen Mitteln. Ohne besondere Gefährdungen gelten bis 49 Mitarbeitende die allgemeinen Pflichten nach Art. 3–10 VUV, ab 50 Mitarbeitenden ist die Organisation zu regeln und nachzuweisen.
Was kostet ein externer Sicherheitsbeauftragter?
Das ist immer individuell, je nach Firma. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Offerte.